Pflegereform 2012 / 2013

In diesem Bereich können alle Fragen zur Pflegeversicherung, MDK; Verhinderungspflege, Pflegetagebuch ect. gestellt werden.

Pflegereform 2012 / 2013

Beitragvon Sisa » 3/10/2012, 20:56

Hallo,
schon zum 01.Oktober hat sich in der Pflegeversicherung einges geändert:
Das gilt bereits ab Oktober 2012...:

Die Pflegekassen haben ihren Versicherten künftig nach Eingang eines Antrags auf Pflegeleistungen direkt einen konkreten Beratungstermin in den kommenden zwei Wochen beim Medizinischen Dienst anzubieten. Oder (auch das ist neu), sie stellen einen Beratungsgutschein aus, der innerhalb der zwei Wochen bei einem anderen unabhängigen Gutachter, der unter drei Vorschlägen ausgewählt werden kann, eingelöst wird.

Sie stellen – über die allgemeine Unterrichtung und Unterstützung hinaus – auf Wunsch das für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit angefertigte Gutachten des Medizinischen Dienstes oder des beauftragten unabhängigen Gutachters zur Verfügung. Ferner wird über eine von dort gegebene Rehabilitationsempfehlung informiert – und was gegebenenfalls daraus hinsichtlich einer vorgeschlagenen Rehabilitationsmaßnahme folgen kann.

Befindet sich eine pflegebedürftige Person in einer "Kurzzeitpflege" (in Ergänzung der häuslichen Pflege) oder einer "Verhinderungspflege" (etwa während einer Erkrankung oder während des Urlaubs der Pflegekraft), so wird künftig für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Das erleichtert es Pflegepersonen, hin und wieder eine Auszeit zu nehmen. Bisher gingen sie während solcher Zeiten leer aus.

kompletten Text könnt ihr hier lesen.
viele GrĂĽĂźe
Silke
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Re: Pflegereform 2012 / 2013

Beitragvon maria ko » 6/10/2012, 22:04

Hallo Silke,
verstehe ich es richtig. Mein Sohn fährt 10 tg zur Hospispflege. Bisher wurde mir für diese tage das Pflegegeld gestrichen.
Ab Okt wäre es dann nicht mehr?
LG Maria
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Re: Pflegereform 2012 / 2013

Beitragvon Sisa » 7/10/2012, 10:18

Hallo Maria,
Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommst du für diese Zeit die Hälfte des anteiligen Pflegegeldes im Monat.
Beispiel:
Pflegegeld 430 € geteilt durch 30 Tage = Tagessatz 14,33 €.
12 bzw. 14 Tage Hospiz: 14,33 *12 = 172,00 € geteilt durch 2 = 86,00 € (Rundungsrechnung!)
18 Tage Pflege zu Hause 18 * 14,33 € = 258,00 €

Da in dem Link nichts davon steht, dass die bisherige Praxis des An- und Abreisetages entfällt (für diese beiden Tage wurde ja bisher Pflegegeld gezahlt), habe ich diese hier fortgesetzt und berücksichtigt.
Nach meinem Dafürhalten müsstest du in dem Monat 86 € + 258,00 € = 344,00 € bekommen.
Aber Achtung! Hast du 30 Tage Hospiz, bzw. Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege ĂĽber 8 Stundne am Tag im Jahr erfĂĽllt, steht dir kein anteiliges Pflegegeld fĂĽr diese Zeit mehr zu!

viele GrĂĽĂźe
Silke
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Re: Pflegereform 2012 / 2013

Beitragvon maria ko » 7/10/2012, 11:08

Hallo Silke,
danke fĂĽr deine Antwort, dann weiĂź ich jetzt ja bescheid

Schönes WE
Maria
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Re: Pflegereform 2012 / 2013

Beitragvon Sisa » 18/1/2013, 19:02

Hallo,
will das Thema wieder hochschupsen, da sich zum 1. Januar noch mal so einges geändert hat.
So sind jetzt z.B. die Rentenzeiten zusammenaddierbar (wenn man z.B. zwei Kinder mit 9 Std. Pflegezeit hat, hatte man bis letztes Jahr keinen Anspruch auf Rentenbeiträge.
Seit diesem Jahr werden die beiden Zeiten zusammen gerechnet und man kommt auf 18 Std.
Weiteres http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/service/neue-rechtslage-bei-der-pflege-100.html lesen

VG
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