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1:1- Betreuung im Kiga

BeitragVerfasst: 1/3/2009, 19:52
von imke1512
Hallo ihr Lieben!

Der Kiga hat uns nach langem Hin und Her eröffnet, das sie Miriam aufgrund des hohen Pflegeaufwandes ab Sommer nicht mehr betreuen können / wollen :evil:
Ich habe schon mal von einer 1:1-Betreuung gehört. Kann mir jemand sagen, wie das läuft, wo ich sowas beantragen muss usw?

Hat vielleicht jemand von euren Kindern so eine Betreuung?


Ich hoffe, das mir eine(r) von euch helfen kann!! :oops:

BeitragVerfasst: 1/3/2009, 20:11
von Diana
Hallo Imke,

hier in NRW ist es so, dass du beim zuständigen Kostenträger für den Kindergarten die Kostenübernahme für einen Integrationshelfer beantragen musst. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland leicht verschieden, wie das Verfahren abläuft.
Wenn der Kindergarten schon der Meinung ist, dass sie die betreuung nicht gewährleisten können, würde ich sie auch in die Pflicht nehmen, dass sie dich bei der Begründung für die Kostenübernahme entsprechend unterstützen und dir Argumente liefern, warum sie die betreuung nicht mehr gewährleisten können.

Wenn du noch weitere Infos brauchst, kannst du dich gerne auch noch mal melden.

Liebe Grüße, Diana

BeitragVerfasst: 2/3/2009, 08:58
von Reiner
Hallo Miriam,

bei uns in Niedersachsen ist der Landkreis die zuständige Stelle um einen Integrationshelfer zu beantragen.

Ist es ein "normaler" Kindergarten, oder ein Heilpädagogischer KIGA, den deine Tochter besucht ?

Notfalls würde ich mit dem Träger des KIGA oder gleich dem Landkreis ein Gespräch führen.

Lieben Gruß und viel Glück

Reiner

BeitragVerfasst: 2/3/2009, 12:17
von Steffi
Liebe Imke,

leider hatte ich in Sachsen-Anhalt kein Glück! Gerne hätte ich dir geholfen!! Zum Glück haben wir nun einen kleinen Integrativ Kiga ab August! Da Lara immer weiter Fortschritte macht :lol:, wird das Risko ihrer Betreuung auch kleiner! Doch hätten wir eine 1 zu 1 Betreuung gehabt, hätte ich bereits seit 1 Jahr wieder arbeiten können! Andererseits sind die Infekte für Lara gefährlich. Beim letzten ging es mit Blaulicht ins Krankenhaus direkt ins CT.

Ich wünsche dir viel Glück!!

GLG Steffi

BeitragVerfasst: 2/3/2009, 20:03
von imke1512
Reiner hat geschrieben:Ist es ein "normaler" Kindergarten, oder ein Heilpädagogischer KIGA, den deine Tochter besucht ?
Reiner


Miriam geht in diesen Kiga SPUNK
und wir haben am Donnerstag ein Gespräch.
Von der Einrichtung ist ein ambulanter Pflegedienst angedacht...

BeitragVerfasst: 2/3/2009, 20:24
von Diana
HAllo Imke,

aufgrund von zahlreichen Erfahrungen in diesem Bereich kann ich dir nur sagen, dass ich das für keine sinnvolle Idee halte. Ein ambulanter Pflegedienst wird nur in absoluten Ausnahmefällen vom Kostenträger des Kindergartens getragen. Das muss dann über häusliche Krankenpflege laufen. NAch allem, was ich hier über Miriam an Informationen und die Auswirkungen ihrer Behinderung gelesen habe, wird da vermutlich nicht sonderlich viel an Zeit für zusammen kommen, da es ja für alle anfallenden Tätigkeiten PAuschalen gibt. Mein Bezugsbewohner hatte Sauerstoffbedarf, musste mehrmals täglich abgesaugt werden, hat eine sehr extreme Epilepsie..... und wir sind nach Widerspruch auf grade mal 2 Stunden gekommen und damit war damals weder Kindergarten noch später dann der Schule geholfen. Aber über die häusliche Krankenpflege dürfen ja nur Verrichtungen im Rahmen der Behandlungspflege abgerechnet werden. Aber solche Aktionen wie Essen, Grundpflege etc. die auch viel Raum einnehmen bleiben außen vor. Von daher ist es sicherlich sinniger, einen Integrationshelfer zu beantragen, der den gesamten Tag im Kindergarten begleiten kann. Wenn es die besonderen pflegerischen MAßnahmen erfordern, kann man dann ja dafür sorgen, dass die Integrationskraft eine medizinische geschulte Person ist.

Liebe Grüße, Diana

BeitragVerfasst: 3/3/2009, 20:51
von imke1512
Hallo,

erstmal lieben Dank für eure Tipps!
Ich warte jetzt erstmal das Gespräch ab, vielleicht ist denen ja noch etwas anderes eingefallen.

BeitragVerfasst: 3/3/2009, 21:03
von sabine
Hallo Imke
ich hab da noch was Vielleicht hilft es weiter.

Recht auf Integrative Bildung
http://www.schattenblick.net/infopool/p ... ec604.htmc

Urteil für recht auf Bildung wo mann möchte. Der letzte abschnit ist der wichtige.


Hoffe hilft weiter :mrgreen:
Sabine

BeitragVerfasst: 4/3/2009, 19:53
von imke1512
Hallo Sabine,

die Seite lässt sich leider nicht aufrufen. :D Hab dann selbst im Archiv geschaut, aber nicht gefunden

BeitragVerfasst: 4/3/2009, 20:48
von sabine
Sorry
Hier noch ein versuch:

www.kobinet-nachrichten.de/cipp/kobinet ... et,g_a_s_t

Soviel ist zu sagen.
Urteil des Bundesverwaltungsgericht hat am 26.Oktober (BVerwG AZ. 5C 34/06 und 35/06) nach dem Kommunen grundsätzlich den Besuch integrativer Schulen finanziell ermöglichen müssen.
Sozialamt ist träger der kosten für Integrationshelfer.

Was für Schulen gilt müsste doch auch für Kiga gelten, Hoffe ich.

LG
Sabine

BeitragVerfasst: 5/3/2009, 19:26
von imke1512
Vielen Dank, jetzt hat es gefunzt.

Ich hoffe mal, das es auch für Kindergärten gilt.

Der Kiga will sich jetzt informieren, wo es einen Integrationshelfer zu beantragen gilt. Sie hatten bisher noch keinen in der Einrichtung, nur jemanden vom ambulanten PD.

Sie wollen Miriam gar nicht "abschieben", sondern nur mehr Unterstützung.


Berichte dann wieder, wenn wir weiter gekommen sind.

BeitragVerfasst: 5/3/2009, 19:41
von sabine
Hallöle Imke

Drücke die Daumen :daumen:

LG
Sabine