Neuer Heilmittelkatalog 2011

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon Mone80 » 31/5/2011, 17:55

lol habe es gerade durchgelesen- ist auch nur eine Rohfassung -Sorry
Ergotherapeutin-Castillo Morales Therapeutin, Betreuung ein Schule fĂĽr Praktisch Bildbare
Die "Besonderen Kinder" liegen mir besonders am Herzen!
Freie Mitarbeiterin in einer Ergotherapiepraxis in Frankfurt am Main
Benutzeravatar
Mone80
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 1824
Registriert: 29/11/2009, 12:08
Plz/Ort: 64319 Pfungstadt

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon Ursula » 20/7/2011, 16:36

Hallo,

ich muss das Thema wieder nach oben holen, da es bei uns nun ganz aktuell wird.

Soeben habe ich erfahren, dass meine Tochter im neuen Schuljahr nur noch Physiotherapie
in der Schule bekommen wird. Es fallen pro Woche zweimal Ergo und zweimal Logo weg.
Das sind gerade die beiden Therapien, die sie aber unbedingt braucht.

Wie soll ich denn vier Therapien am Nachmittag auffangen können?
Ab September gehe ich auch wieder arbeiten, muss mir mindestens einen Nachmittag fĂĽr
Konferenzen frei halten. Und eigentlich hatte ich nicht geplant, in Zukunft jeden Abend bis
in die Puppen am Schreibtisch zu sitzen, weil ich am Nachmittag wegen Therapietransport
nicht arbeiten konnte. Mal ganz abgesehen davon, dass Feli nach ĂĽber sieben Stunden Schule
ziemlich mĂĽde ist und die Aufnahmebereitschaft recht gering ist. Eigentlich keine gute
Grundlage fĂĽr eine Therapie. Zur Zeit hat Feli sieben Therapien in der Schule und zweimal
am Nachmittag privat, also insgesamt neun Therapien. Ziehe ich nun die dreimal Physio ab,
die bleiben sollen, so bleiben immer noch sechs Therapien. Ein Nachmittag fällt wegen Konferenz
weg, bleiben fĂĽr die sechs Therapien vier Nachmittage. Wie soll das gehen????

Ich habe dann heute spontan in der Schule gesagt, dass ich fĂĽr mein Kind Hausbesuche verordnen
lasse, dann wĂĽrde die Therapeutin in die Schule kommen. Antwort von der leitenden Therapeutin der
Schule: JA, wäre eine gute Idee, aber wird nicht gehen, da die Schule zu wenige Therapieräume hat.
Tja, und dann greift wahrscheinlich, dass der LVR als Träger der Schule das inklusive Konzept mit
Unterricht, Pflege und Therapie anbietet, aber zu keiner Leistung im therapeutischen Bereich ver-
pflichtet ist. Ist er denn dann verpflichtet, einen Raum zu VerfĂĽgung zu stellen?

Ich schreibe nun gerade an dem Antrag fĂĽr eine Einzelbetreuung, damit die dann mein Kind am
Vormittag zu Therapien im nahe gelegenen privaten Therapiezentrum bringen kann. Eine andere
Lösung sehe ich gerade gar nicht.
Die ganze Situation ist ziemlich frustrierend.

LG Ursula
Ursula
Stebke User
Stebke User
 
Beiträge: 185
Registriert: 18/10/2008, 22:57
Plz/Ort: NRW

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon Mone80 » 20/7/2011, 16:46

Hallo Ursula, schau hier.

Neue Heilmittel-Richtlinie – DVE antwortet auf viel gestellte Fragen
Behandlung in Tageseinrichtungen

Für Kinder und Jugendliche mit einer „besonders schweren und langfristigen funktionellen und strukturellen Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten“ ist künftig (ohne Verordnung eines Hausbesuchs) eine Heilmittelbehandlung in bestimmten Einrichtungen außerhalb der Praxis möglich.

Mit der neugeschaffenen Möglichkeit der Heilmittelbehandlung außerhalb der Praxis, dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Regelschule sein, soll der Lebenswirklichkeit behinderter Kinder, Jugendlicher und deren Eltern Rechnung getragen werden, denen es bei ganztägiger Unterbringung in einer Tageseinrichtung nur schwer möglich ist, eine Heilmittelpraxis aufzusuchen.

Wichtig: Für die Behandlung von erwachsenen Behinderten bringt die neue HMR keine Veränderungen. Hier gilt nach wie vor, dass entweder eine Hausbesuchsverordnung mit ausdrücklicher Verordnung der Behandlung in der Tageseinrichtung (z.B. WfBM) vorliegen muss, oder dass die therapeutische Praxis eine Ausnahmegenehmigung zur Behandlung in der Tageseinrichtung bei der Krankenkasse des jeweiligen Patienten einholen muss. Der DVE fragt unabhängig davon derzeit bei den Verbänden der Krankenkassen an, ob die Behandlung dieser Menschen weiterhin sichergestellt ist.

Wichtig für alle anderen Kinder: Für die Behandlung von Kindern, die nicht „besonders schwer und langfristig“ erkrankt sind und eine Regel-Einrichtungen besuchen, gilt nach wie vor, dass entweder eine Hausbesuchsverordnung mit entspr. Verordnung der Behandlung in der Tageseinrichtung vorliegen muss – oder eine Ausnahmegenehmigung der Krankenkasse des Kindes. In diesen Fällen gelten die Aussagen des Merkblatts des DVE (MB 06 AV, siehe Downloads > Merkblätter).

Die Vergütung der Behandlung in der Tageseinrichtung, die vom Arzt nicht verordnet wurde (Hausbesuch) und aufgrund der neuen Regelung in der HMR erbracht wird, ist derzeit nicht geklärt. Einige Krankenkasse, z.B. die AOK BW, die TK oder die AOK BY, haben schon erklärt, dass keine Vergütung erfolgt, da kein Hausbesuch verordnet ist. Der DVE wird sich bei allen Krankenkassen dafür einsetzen, dass hier eine entsprechende Vergütungsvereinbarung für den Mehraufwand erfolgt, notfalls im Wege eines Schiedsverfahrens. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium im Übrigen genau so gesehen. Übergangsweise rät der DVE, die Hausbesuchspauschalen für Einrichtungen abzurechnen, auch wenn sie zunächst abgesetzt werden. Nur so kann den Krankenkassen die Notwendigkeit einer Vergütung deutlich gemacht werden


warum fallen die den weg?

Neue Heilmittel-Richtlinie – DVE antwortet auf viel gestellte Fragen
Langfristige Genehmigungen von Verordnungen auĂźerhalb des Regelfalls

Menschen mit „dauerhaften schweren Behinderungen“ können künftig ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Die in § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie eingefügte Regelung sieht vor, dass Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei der Krankenkasse eine Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit der Schädigung und Beeinträchtigung und des sich daraus ergebenden Therapiebedarfs beantragen können. Diese sogenannte „Statusfeststellung“ soll mindestens ein Jahr lang gelten.

Leider sind jedoch noch viele Verfahrensfragen ungeklärt, z.B. welche Patienten konkret von dieser Regelung profitieren werden. Der DVE bleibt aber am Ball, und wird aktuelle Informationen kurzfristig für seine Mitglieder aufbereitet weitergeben.

Einige Hintergrundinformationen:
Wichtig! Dieses neue Verfahren ersetzt nicht die bisherige Regelung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls, sondern ergänzt diese. Aktuelle Diskussionen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) haben ergeben, dass die BHV überzeugt ist, dass auf das neu eingeführte Verfahren für langfristige Genehmigungen nicht verzichtet werden kann. Daher sollten auch Patienten, die bei einer Krankenkasse versichert sind, die auf die Genehmigung verzichtet hat, die langfristige Genehmigung beantragen.

Es liegen auch noch keine genauen Informationen darüber vor, in welcher Form der Arzt die Schwere und Langfristigkeit der Erkrankung bestätigt; ebenfalls herrscht noch Unklarheit, wie der Antrag des Patienten aussehen muss. Übergangsweise empfiehlt der DVE, dass der Arzt auf der Verordnung außerhalb des Regelfalles in einem freien Feld bestätigt, dass der Patient chronisch erkrankt ist – der Antrag sollte formlos, aber schriftlich durch den Patienten bei seiner Krankenkasse eingereicht werden.

Formulierungsvorschlag: „Hiermit beantrage ich eine langfristige, min. ein Jahr dauernde Genehmigung für die ergotherapeutische Behandlung nach § 8 Absatz 5 der neuen Heilmittel-Richtlinie. Bitte entscheiden Sie über diesen Antrag in schriftlicher Form.“


gefunden im Ergoverband - vielleicht hilft Dir das schon einmal weiter

http://www.dve.info/

LG
Mone
Ergotherapeutin-Castillo Morales Therapeutin, Betreuung ein Schule fĂĽr Praktisch Bildbare
Die "Besonderen Kinder" liegen mir besonders am Herzen!
Freie Mitarbeiterin in einer Ergotherapiepraxis in Frankfurt am Main
Benutzeravatar
Mone80
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 1824
Registriert: 29/11/2009, 12:08
Plz/Ort: 64319 Pfungstadt

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon Ursula » 20/7/2011, 19:36

Hallo Mone,

eigentlich sind sich alle einig, dass Feli die Therapien weiterhin braucht.
Aber der LVR kürzt bei den Therapeuten, der Vertrag von der Ergotherapeutin wird nicht verlängert.
Somit fallen die Kinder dieser Klasse aus der Ergotherapie raus. Frag mich bitte nicht, warum dann
nicht auch bei anderen Klassen gekĂĽrzt wird, so dass nicht nur ein paar Kinder unter der KĂĽrzung leiden mĂĽssen. :motz: :motz: :motz:

Und eigentlich müsste es möglich sein, dass eine Therapeutin in die Schule kommt. Zumindest steht das so in der neuen Heilmittelrichtlinie.
Wobei wir ja dann auch noch privat versichert sind. Allerdings orientiert sich die Beihilfe eigentlich an der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das könnte dann ja mal etwas Positives sein.

LG Ursula
Ursula
Stebke User
Stebke User
 
Beiträge: 185
Registriert: 18/10/2008, 22:57
Plz/Ort: NRW

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon Mone80 » 20/7/2011, 20:10

Hallo, bei privat ist das gar kein Problem -da könnt ihr überall hin und überall Therapie machen und wenn es in Klo ist. Sorry die Aussage aber des stimmt.

Versucht eine andere Th. zu finden die in der Schule behandelt -tut euch am besten mit anderen Eltern zusammen - den der Mehraufwand wird nicht bezahlt und wenn es mehre Kinder sind, dann lohnt es sich auch fĂĽr den Therapeuten.

LG Mone
Ergotherapeutin-Castillo Morales Therapeutin, Betreuung ein Schule fĂĽr Praktisch Bildbare
Die "Besonderen Kinder" liegen mir besonders am Herzen!
Freie Mitarbeiterin in einer Ergotherapiepraxis in Frankfurt am Main
Benutzeravatar
Mone80
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 1824
Registriert: 29/11/2009, 12:08
Plz/Ort: 64319 Pfungstadt

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon *Martina* » 21/7/2011, 08:20

Hallo Ursula,

Ich habe gerade mit unserer KK telefoniert. Demnach gilt fĂĽr PKK-Versicherte die Richtlinie nicht.

Mone hat Recht - du brauchst letztendlich Therapeuten, die bereit sind, in die Einrichtung zu kommen.
Wenn meine Infos richtig sind (auch durch unsere KG), und wie es Mone schreibt, lohnt sich das nur, wenn mehrere Kinder behandelt werden.

Liebe GrĂĽĂźe,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
Benutzeravatar
*Martina*
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 2287
Registriert: 30/3/2007, 13:01

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon Ursula » 21/7/2011, 09:15

Hallo Martina,

ja, es stimmt, die Richtlinie gilt nicht fĂĽr die PKV. Aber die Beihilfe orientiert sich doch in ihren Leistungen an der gesetzlichen KV.
Dann mĂĽssten doch die 80 Prozent schon mal abgedeckt sein. Welche Bedingungen muss man denn erfĂĽllen, dass Hausbesuche
verordnet werden können? Kostet ein Hausbesuch genauso viel wie Therapie in der Praxis?

Meine AnkĂĽndigungen, was ich nun alles in die Wege leiten werde, haben aber offensichtlich schon Wirkung gezeigt, gerade kam
ein Anruf einer anderen Ergotherapeutin aus der Schule, dass sie im nächsten Schuljahr die Therapie von Feli übernehmen wird. Und
sie wird nochmal mit dem Logopäden sprechen, dass auch diese Therapie bestehen bleibt.
Mir scheint es, dass gewisse Stellen eine höllische Angst vor Eltern haben, die wissen, was ihrem Kind zusteht, die die Gesetze kennen
und die auch noch für ihr Kind kämpfen. Warum?

So schön es für mein Kind ist, dass sie nun scheinbar doch die Ergotherapie in der Schule bekommt, ein anderes Kind muss doch dann
aus der Therapie rausgefallen sein. Insofern verschiebt sich nur das Problem auf ein anderes Kind. Hofft man dann, dass sich diese Eltern
nicht wehren?

Aber solange ich noch nichts schriftlich bekommen habe, was an Therapien nun tatsächlich stattfinden wird, werde ich die notwendigen
Schritte einleiten. Zunächst geht ein Schreiben an den LVR, dass er einen Raum zu Verfügung stellen muss, falls die Schule nicht ausreichend
viele Therapien anbieten kann. Und zur Sicherheit werde ich den Antrag auf einen Schulbegleiter fĂĽr's Kind stellen, falls kein Raum da ist
und keine Therapien stattfinden, kann der Schulbegleiter mit dem Kind in ein nahe gelegenes Therapiezentrum gehen.

LG Ursula
Ursula
Stebke User
Stebke User
 
Beiträge: 185
Registriert: 18/10/2008, 22:57
Plz/Ort: NRW

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon *Martina* » 21/7/2011, 09:40

Hallo Ursula,

natĂĽrlich rechnen manche Stellen damit, dass man die Rechte seines Kindes nicht kennt oder nicht mehr durchsetzen kann.

Pass auf.
Hab gesucht: Jakob bekam den Hausbesuch verordnet, weil der KiA gesehen hat, dass mich das überfordert hätte. Es ging damals um Gewicht und Fahrtstrecke.
Und wurde sofort genehmigt mit der Angabe des Höchstbetrags von 54,00 Euro für eine Behandlung.

Und ja, der Hausbesuch ist teurer. Er kostet 30Ct pro km mehr. Bei uns 35 km pro Behandlung.
Vielleicht kann uns da Mone weiterhelfen?!

Die AufschlĂĽsselung ist in der Rechnung:
Pos.Nr. 6 Ă  34,30 Euro
53 Ă  9,20 Euro und
54 Ă  10,50 je Behandlung.

Wie geht es Feli???

Liebe GrĂĽĂźe,

Martina

Entschuldige, das habe ich vergessen: Auch die Beihilfe übernimmt seit Jahren den Hausbesuch vollständig.
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
Benutzeravatar
*Martina*
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 2287
Registriert: 30/3/2007, 13:01

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon Ursula » 21/7/2011, 10:32

Hallo Martina,

danke schon mal fĂĽr deine Infos.
Feli geht es gut. Ich böse Mama habe sie heute mit Rolli in die Schule geschickt.
Kind wollte gern, Schule wollte nicht so gern :mrgreen:
Aber sie muss sich ja nur körperlich schonen. Lesen und Co. gehen da doch. :wink:

Ich hatte gerade ein sehr interessantes Telefonat mit einer Entscheidungsträgerin beim LVR.
Auch sie hat verstanden, dass ich gewillt bin, gegen sämtliche Widerstände die Therapien für die
Kinder durchzusetzen. :grin:
Nun wird sie sich erkundigen, ob das Kind versichert wäre, wenn es mit einem Schulbegleiter zu einem
nahegelegenen Therapiezentrum geht. Und sie will prüfen, inwieweit Räume in unserer Schule für externe
Therapeuten zu Verfügung gestellt werden können. Unsere private Ergotherapie würde für mehrere Kinder
an einem oder zwei Vormittagen kommen. DAS wäre nämlich auch schon organisiert.......

LG Ursula
Ursula
Stebke User
Stebke User
 
Beiträge: 185
Registriert: 18/10/2008, 22:57
Plz/Ort: NRW

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon Mone80 » 21/7/2011, 14:27

Hallo, ihr wart ja fleiĂźig :mrgreen:

- Hausbesuch wenn verordnet - wird immer eine Aufwendungspauschale , Therapie, km oder Wegpauschale bezahlt
- bei den gesetzlichen Kassen darf fĂĽr die Behandlung in einer Schule kein Hausbesuchrezept ausgestellt werden -> wie diese Kosten ausgeglichen werden - da besteht noch Unklarheit :grin:

Ursula - ich drĂĽcke Euch ganz fest die Daumen ;).

Ach in Hessen gibt es noch andere ZuschĂĽsse von der HAGE.

LG
Mone
Ergotherapeutin-Castillo Morales Therapeutin, Betreuung ein Schule fĂĽr Praktisch Bildbare
Die "Besonderen Kinder" liegen mir besonders am Herzen!
Freie Mitarbeiterin in einer Ergotherapiepraxis in Frankfurt am Main
Benutzeravatar
Mone80
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 1824
Registriert: 29/11/2009, 12:08
Plz/Ort: 64319 Pfungstadt

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon KatrinHH » 26/7/2011, 18:14

Hallo!

Ich habe hier nur gerade quergelesen und einen ähnlichen Thread in unserem HSP-Forum gefunden. Allerdings geht es darin eher um Erwachsene und die Regelung "Ausserhalb des Regelfalles". Vielleicht ist er ja trotzdem irgendwie hilfreich.

http://forum.hsp-info.eu/viewtopic.php?t=4172


GruĂź, Katrin
Katrin (10/74), Tetraspastik / Diplegie und Epilepsie ohne Hilfsmittel; Jacqueline (9/02), HSP, eine seltene genetische fortschreitende Erkrankung, seit Sommer 2010 mit Rolli. Sie hat es vom Vater geerbt, lebt auch bei ihm.
KatrinHH
Stebke User
Stebke User
 
Beiträge: 186
Registriert: 28/3/2010, 14:45
Plz/Ort: Hamburg

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon *Martina* » 26/7/2011, 20:02

Hallo und guten Abend!!

Was ich nun ĂĽberhaupt nicht verstehe, ist die Tatsache, dass der neue Heilmittelkatalog seit 01.07.11 gilt, aber nicht ergoogelt werden kann. Ich zumindest finde nur die Links auf Literatur, die verkauft werden soll.

LG,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
Benutzeravatar
*Martina*
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 2287
Registriert: 30/3/2007, 13:01

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon Ursula » 26/7/2011, 22:50

Hallo Martina,

eine sehr gute Bekannte arbeitet beim Bundesanzeiger und sie sagte mir, dass die Heilmittelrichtlinie noch nicht veröffentlicht worden ist.
Vielleicht liegt es daran.

LG Ursula
Ursula
Stebke User
Stebke User
 
Beiträge: 185
Registriert: 18/10/2008, 22:57
Plz/Ort: NRW

Re: Neuer Heilmittelkatalog 2011

Beitragvon Mone80 » 27/7/2011, 11:44

Hallo, ihr 2 - ich habe gerade am Wochenende den Neuen Katalog bekommen.

Ich Google mal ober er ev. doch im Internet veröffentlicht wurde.

LG Mone
Ergotherapeutin-Castillo Morales Therapeutin, Betreuung ein Schule fĂĽr Praktisch Bildbare
Die "Besonderen Kinder" liegen mir besonders am Herzen!
Freie Mitarbeiterin in einer Ergotherapiepraxis in Frankfurt am Main
Benutzeravatar
Mone80
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 1824
Registriert: 29/11/2009, 12:08
Plz/Ort: 64319 Pfungstadt

Vorherige

Zurück zu Therapien -- Ergo -- Physio -- Frühförderung -- Reittherapie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste