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19. Hilfe zur Pflege

BeitragVerfasst: 1/11/2009, 22:46
von *Martina*
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können

Wegen der Einordnung in die Sozialhilfe wird Hilfe zur Pflege nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt.


Weitere Informationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zur_Pflege

Das Gesetz greift auch bei Hospizaufenthalten.