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12. Parkausweis

BeitragVerfasst: 1/11/2009, 22:14
von *Martina*
Wer einen Behindertenparkplatz benutzen will, muss in Deutschland eine Sondergenehmigung beantragen und erhält dann den in der Europäischen Union einheitlichen blauen Parkausweis. Dieser muss beim Parken auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Grundsätzlich reicht es nicht aus, wenn ein grün-orangener Schwerbehindertenausweis im Fahrzeug ausliegt – es muss der genannte blaue Sonderparkausweis ausliegen. Durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG oder BI muss eingetragen sein) wird bei der zuständigen Behörde (meist Straßenverkehrsstelle oder Ordnungsamt) ein spezieller Parkausweis ausgestellt, der berechtigt auf den dazu ausgewiesenen Flächen zu parken. Wer zuständig ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.



Hier finden sich die wichtigsten und besten Infos zu Parkausweis:

http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz