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21. Behindertentestament

BeitragVerfasst: 1/11/2009, 15:29
von *Martina*
Behindertentestament

Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält.

Das Ziel dieser Verfügung besteht darin, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss.

Der juristische Weg hierzu liegt in der Anordnung einer Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung.

Schon zu Lebzeiten sollte man versuchen, sein behindertes Kind finanziell abzusichern.


Hier findet ihr die ersten Infos:

http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertentestament

Im Anhang befindet sich ein Zeitungsbericht der NOZ zum Thema Behindertentestament.
Überschrift: Behindertes Kind besonders gut absichern.
Sozialhilfeträger bei Erbe außen vor.

Re: 21. Behindertentestament

BeitragVerfasst: 18/9/2010, 16:09
von *Martina*
Hier ein weiterer Link dazu aus der HP des Löwenherz:
Die pdf-Datei findet ihr unter Erbschaftsbroschüre.

http://kinderhospiz-loewenherz.de/de/infomaterial.html

LG,

Martina