7. Wie beantrage ich ein Hilfsmittel

7. Wie beantrage ich ein Hilfsmittel

Beitragvon Reiner » 31/10/2009, 22:36

Wie beantrage ich ein Hilfsmittel

Der Arzt stellt eine Verordnung mit Bezeichnung des Hilfsmittels incl. Hilfsmittelnummer aus, evtl. Zubehör wird unter dem Stichwort "incl.erforderliches Zubehör" erfasst. Desweiteren wird die Diagnose auf dem Rezept aufgeführt.

Diese Verordnung wird zu einem REHA Haus -welches sich mit Kinderversorgung auskennt - geschickt.

Bei uns ist es schon vorgekommen, dass noch Ă„nderungen am Rezepttext erforderlich wurden, dazu sollte sich das REHAhaus mit dem Arzt in Verbindung setzen.

AnschlieĂźend erstellt das REHAhaus einen Kostenvoranschlag und schickt diesen zusammen mit Rezept an die Kasse.

AnschlieĂźend entscheidet die KK ggf. in Zusammenarbeit mit dem MDK ĂĽber die Notwendigkeit es beantragten Hilfsmittels.

Von einer ersten Ablehnung sollte man sich nicht einschĂĽchtern lassen, und ggf. einen begrĂĽndeten Widerspruch einlegen.

GruĂź

Reiner

Reiner und Karin mit Annika 05/00 ICP, Epilepsie, nur 10 Worte sprechend, Rollikind und dem grossen Bruder Felix 02/96

www.stebke.de -- Das freundliche Forum fĂĽr Eltern mit behinderten Kindern
Benutzeravatar
Reiner
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 1962
Registriert: 30/3/2007, 11:34
Plz/Ort: nördl. Landkreis OS

Re: 7. Wie beantrage ich ein Hilfsmittel

Beitragvon Mone80 » 26/1/2010, 21:33

Bei uns läuft das häufig so:

Im Team (Therapeuten, Pädagogen, Familie) wird festgestellt in diesem Bereich benötigt das Kinder oder der Jugendliche ein Hilfsmittel.

  • AnschlieĂźend wird ein Termin mit dem vorsorgenden Sanihaus gemacht: optimal mit den Eltern und Therapeuten (wenn nötig auch mit den Pädagogen)
  • Es werden verschiedene Firmen diskutiert und die Vorteile und Nachteile erörtert
  • Sanihaus: stellt das Hilfsmittel zu Probe
  • dies wird therapeutisch ĂĽber mehrere Tage begleitet
  • wir versuchen jetzt immer Bild und Videomaterial von der Erprobung zu machen -als späteres Beweismittel bei Ablehnung
  • Sanihaus: schreibt genau auf was auf der Verordnung /Rezept fĂĽr die Krankenkasse stehen muĂź
  • wenn nötig telefonieren wir Therapeuten mit dem Kinderarzt / SPZ um Probleme oder Fragen zu klären
  • Rezept / Verordnung geht zum Sanihaus und diese schicken es zu Krankenkasse, incl. Kostenvoranschlag
  • nach ca. 6 Wochen macht es Sinn als Elternteil einmal nachzufragen -ev. auch der Therapeut oder Sanimensch :wink:
  • falls der Antrag zum MDK weitergeleitet wird: Kontaktadresse von den Therapeuten weiterleiten als Anspechpartner
  • falls ein Vorstellungtermin mit dem MDK erforderlich wird folgendes vorbereiten:gute Vorbereitung-Infomaterial ĂĽber das betreffende Hilfsmittel, Bild / Videomaterial, Berichte, Dokumentation oder optimal der Therapeut ist mit dabei

ICH WĂśNSCHE EUCH GANZ VIEL GLĂśCK!!! :P

Bei Fragen mich einfach per pn anschreiben.

LG MOne80
Ergotherapeutin-Castillo Morales Therapeutin, Betreuung ein Schule fĂĽr Praktisch Bildbare
Die "Besonderen Kinder" liegen mir besonders am Herzen!
Freie Mitarbeiterin in einer Ergotherapiepraxis in Frankfurt am Main
Benutzeravatar
Mone80
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 1824
Registriert: 29/11/2009, 12:08
Plz/Ort: 64319 Pfungstadt


ZurĂĽck zu FAQ Erste Hilfen fĂĽr Eltern mit behinderten Kindern

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste