Was tun, wenn der Hausarzt die Zulassung zurückgibt?
Verfasst: 21/12/2010, 09:09
Hallo zusammen,
kaum hatte ich es heute in der Zeitung gelesen, dass der Hausärzteverband seine Mitglieder aufgefordert hat, die Zulassung zurück zu geben, rief mich meine Mutter an (Der Smilie ist nicht auf meine Mutter gemünzt, sonder auf den Inhalt des Gesprächs).
Der HA meiner Eltern hat gestern den übliche Hausbesuch gemacht, gesagt, dass er seine Zulassung zurück gibt und er daher nicht weiß, ob sie sich nochmal sehen .
Tja - und nun? Die Kassen meinen, man solle dann auf Fachärzte, Ambulanzen, Versorgungszentren ausweichen.
Für bspw. ein Rezept??? Wenn ich es richtig weiß, dann dürfen doch Klinikambulanzen gesetzlich Versicherten gar keine Verordnungen ausschreiben, oder?
Ich habe mich schon geärgert, dass im Herbst gesetzlich Versicherten Behandlungen beim Zahnarzt so erschwert wurden.
Also meine Frage: Was macht ihr, wenn eure Hausärzte die Zulassung abgeben?
Ich kann mir vorstellen, dass gerade ältere Ärzte sich das überlegen. Die Sperre nach Zurückgabe beträgt m.W. sechs Jahre.
Liebe Grüße,
langsam eingeschneit,
Martina
kaum hatte ich es heute in der Zeitung gelesen, dass der Hausärzteverband seine Mitglieder aufgefordert hat, die Zulassung zurück zu geben, rief mich meine Mutter an (Der Smilie ist nicht auf meine Mutter gemünzt, sonder auf den Inhalt des Gesprächs).
Der HA meiner Eltern hat gestern den übliche Hausbesuch gemacht, gesagt, dass er seine Zulassung zurück gibt und er daher nicht weiß, ob sie sich nochmal sehen .
Tja - und nun? Die Kassen meinen, man solle dann auf Fachärzte, Ambulanzen, Versorgungszentren ausweichen.
Für bspw. ein Rezept??? Wenn ich es richtig weiß, dann dürfen doch Klinikambulanzen gesetzlich Versicherten gar keine Verordnungen ausschreiben, oder?
Ich habe mich schon geärgert, dass im Herbst gesetzlich Versicherten Behandlungen beim Zahnarzt so erschwert wurden.
Also meine Frage: Was macht ihr, wenn eure Hausärzte die Zulassung abgeben?
Ich kann mir vorstellen, dass gerade ältere Ärzte sich das überlegen. Die Sperre nach Zurückgabe beträgt m.W. sechs Jahre.
Liebe Grüße,
langsam eingeschneit,
Martina