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Re: Lagerungskissen

BeitragVerfasst: 5/2/2010, 22:49
von Mone80
Hallo, ich habe versucht das vacu Thies system über ein Sanihaus zum testen zu bekommen.
Leider nicht geklappt. :cry:

Dann habe ich mit der Firma tel. und sie schicken mir es für 2 Wochen zum testen zu :hurra3: .

Ich werde Euch dann berichten.

LG Mone80

Re: Lagerungskissen

BeitragVerfasst: 13/3/2010, 16:19
von Mone80
Hallo, ich habe das tolle Teil zugeschickt bekommen.

vacu Thies system

Und der Knaller - die KG in der Schule sagte: das haben wir im Keller stehen (ich hatte zuvor mit der anderen KG drüber gesprochen) :motz: .




Also mein Erfahrungsbericht:
  • sehr kompliziert
  • fast nur zu 2 händelbar
  • benötigt viel Übung und bei Eltern eine ausführliche Anleitung und Begleitung
  • ganz viele tolle Lagerungsmöglichkeiten (wirklich super!!!!) -diese sind nicht mit einem anderen Lagerungskissen nachzuahmen
  • vor allem aktive Lagerungen möglich
  • man könnte es auf gr. Schaukeln legen, Rollbrett, mit raus, ...
  • hält lange die Form
  • abwaschbar
  • man kann wirklich viel damit machen

Also ich kann Euch nur empfehlen: Falls ihr Interesse habt testet es vorher!!!!

LG Mone80

Re: Lagerungskissen

BeitragVerfasst: 5/5/2011, 21:03
von *Martina*
Hallo!

Unser Lagerungskissen ist inzwischen trotz Kügelchen-Auffrischung durchgelegen und das Vakuum ist weg...

Die Neugenehmigung wurde, so deute ich es, verschoben. Da müsse der MDK kommen um zu schauen, ob es nötig sei. Kann er gerne.
Dann kann er gleich mal testen, wie es ist, Jakob vom Boden in den Rolli zu bekommen :mrgreen:

Und das Teil habe ja nun keine Hilfsmittelnummer, so dass nicht geleistet werden könne. Warum dann vor Jahren?

Allerdings klingt das Schreiben in der Formulierung sehr ausgewählt zu Jakobs Gunsten!

Also, Glück auf, den Widerspruch geht am Wochenende raus.

LG,

Martina

Re: Lagerungskissen

BeitragVerfasst: 5/5/2011, 21:27
von Mone80
Hallo Martina, das habe ich auf der Homepage gefunden.
** Begründung zur Verordnungsfähigkeit:
Gemäß § 33 ff. Sozialgesetzbuch stellen unsere Lagerungsinseln bei vorliegender Behinderung und ärztlicher Versorgung eine vom Gesetzgeber vorgesehene genehmigungspflichtige Versorgung dar, soweit sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Sie müssen in diesem Fall genehmigt werden. Da sie keine individuelle Hilfsmittelnummer aufweisen, erhalten sie von der genehmigungspflichtigen Krankenkasse eine sog. Pseudonummer. Sie stellen somit eine preiswerte Alternative zur Abrechnungsposition 20.29.89.0001 dar. (Abrechnungsposition für individuell am Körper anpassbare Lagerungshilfen) Siehe hierzu speziell ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19.03.2009 (AZ: S36 KR 582/08). Das Bundessozialgericht bestätigt in einer anderen Sache gemäß Urteil vom 03.08.2006, dass die Versorgung mit einem Hilfsmittel nicht von einer Listung im Hilfsmittelverzeichnis abhängig gemacht werden kann (Az: B3 KR 25/05 R). www.carehelix.de/ekommentar/urteile/060803_2505.pdf

http://www.enste-reha.de/Gerichtsurteil.pdf

LG Mone

Re: Lagerungskissen

BeitragVerfasst: 5/5/2011, 21:37
von *Martina*
Hallo Mone,

danke schön!
Das habe ich heute schon ausgedruckt. Und gleichzeitig habe ich gerade eben festgestellt, dass die Erstgenehmigung auch nur mit Widerspruch ging. :oops:
Gut, dass es STEBKE gibt,

grinsende Grüße,

Martina

Re: Lagerungskissen

BeitragVerfasst: 6/5/2011, 09:26
von Mone80
Hallo, unglaublich aber war.

Bei der AOK habe ich 5 Kissen ohne Probleme durchbekommen.

Aber bei einer BKK - keine Chance bis zur letzten Insdanz ausgespielt. Leider abgelehnt und es war ein sehr schwer betroffenes Kind. :evil:

Ich drücke euch ganz fest die Daumen aber die Chance sollte gut sein, da es ja schon einmal genehmigt wurde.

LG Mone