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Beihilfe / Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften

BeitragVerfasst: 17/11/2008, 01:48
von Claudi
Kann mal wieder nicht schlafen! :cry:
Da sitze ich nun vor meinem KK-Ordner und muß noch einige Dinge nachreichen.

Kann mir jemand diesen Satz "einfach" erklären? :oops: Für mich klingt alles so wahnsinnig kompliziert!

Ich habe Anspruch auf Beihilfe / Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften
O Ja, Beihilfestelle___________________
O Nein


LG und "bis später"
Claudia