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Stundenweise Verhinderungspflege-Abrechnung

BeitragVerfasst: 13/11/2008, 12:57
von Claudi
Hallo!
Wir haben bisher die stundenweise Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen.
1-2 mal / Woche ist unser Kindermädchen da, haben sie immer aus eigener Tasche bezahlt.
In dem Musterbrief zur stundenweisen Verhinderungspflege steht, dass der Betrag mit der Person ( die mich also vertritt ) direkt abzurechnen ist.

Ich bezahle mein Kindermädchen direkt am selben Tag.

Reicht es aus, wenn sie mir die Tage, an denen sie aufgepaßt hat, gegenzeichnet?
Und ich dann bei den Abrechnungsangaben meinen Namen mit Angaben aufführe?
Es würde ja sonst 1/4 oder 1/2 Jahr vergehen, also immer dann, wenn man die Auflistungen bei der KK einreicht, bis sie ihr Geld erhält.

Freue mich über Antwort!
LG Claudia

BeitragVerfasst: 13/11/2008, 13:20
von *Martina*
Hallo Claudia,

ich mache das immer so, dass ich die Verhinderungshilfe auszahle und mir dafür eine Unterschrift geben lasse.

Und das reiche ich ein.

Aber: Es scheint bei den KK unterschiedlich zu sein. Ich muss weder eine Genehmigung haben und muss auch keine Adressen angeben (außer von mir).

Ich habe immer einen Monat mit der Einreichung gewartet. Das dann abgeschickt und es gab bis her keine Probleme - egal, ob ich das privat abgerechnet habe oder über den PD.

Liebe Grüße,

Martina

Ihr habt einen Labrador? Wir einen Mix. Aber frag nicht, was da drin sein könnte. Auf jeden Fall ist er groß und das ist sein Gemüt auch.
Er erträgt alles in lässiger Stoigkeit. Meeris, Enten, Katzen. Nur wenn ich mit den Kindern schimpfe.... dann legt er sich auf sie drauf und beschützt sie 8-)

BeitragVerfasst: 13/11/2008, 16:12
von Claudi
Danke Martina!
So werde ich es dann auch versuchen.
Unser Balou ist momentan in seiner "Pubertätsphase"!
Aber nur bei Frauchen und Herrchen--Sit; Platz; Fuß;......---HHÄÄHH, was ist denn das?

Wir möchten ihn nicht mehr missen, obwohl es mir manchmal "fast" zuviel ist.(Momentan)

Gerade geschossen, und zeigt unsere beiden bei der Lieblinsbeschäftigung

BeitragVerfasst: 13/11/2008, 16:20
von anke
HAllo Claudia,

wir reichen die Verhinderungspflege immer 1/4 jährlich ein, das Geld bekommt unser Kindermädchen jedoch sofort.!

Euer Labi sieht ja richtig klasse aus, wir haben auch eine Labrador Hündin- sie ist 6 Jahre alt, schwarz und super als Familien und Jagdhund!!!

LG
Anke

BeitragVerfasst: 13/11/2008, 23:17
von Reiner
Hallo Claudia,

unsere KK möchte den Namen und die Anschrift des Ersatzpflegeperson benannt haben.

Zur Abrechnung erstellen wir eine Liste mit den Einsatztagen und den Stunden je Tag. Den Betrag zahlen wir sofort aus, welcher uns später von unserer KK zurückerstattet wird.

Lieben Gruß

Reiner

Verhinderungspflege trotz 400 Euo Job?

BeitragVerfasst: 23/11/2008, 21:06
von Claudi
Schönen guten Abend!
Für mich stellt sich noch eine Frage bezüglich der Verhinderungspflege.

Wenn die Person, die mich vertritt und die Pflege übernimmt ( Babysitter ), auf 400 Euro Basis z.B. in einem Geschäft tätig ist, wird dann die Verhinderungspflege mit angerechnet?

Also z.B circa 100 Euro im Monat ( je nach Std. ) bekommt. Dann würde sie ja in die sogenannte Gleitzone rutschen!

LG Claudia

BeitragVerfasst: 24/11/2008, 08:32
von anke
Hallo Claudia,

nach meinem Wissensstand wird das "Einkommen" durch die Auszahlung von Verhinderungspflege nicht angerechnet!! Du gibst es auch nicht als "Lohn" an.

Lieben Gruß
Anke