Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und persön. Budget

In diesem Bereich können alle Fragen zur Pflegeversicherung, MDK; Verhinderungspflege, Pflegetagebuch ect. gestellt werden.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und persön. Budget

Beitragvon *Martina* » 7/9/2008, 18:11

Hallo zusammen!

Das habe ich gerade gefunden: Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (31 Euro/Monat) können auch über das persönliche Budget abgerechnet werden:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Persönliches Budget (S. 18/19)

Das ist aber nur die Theorie - die Praxis ist mir dazu unbekannt. Dass zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel mit Hilfe des persönlichen Budgets finanziert werden können, muss an einer Gesetzesänderung im Juli diesen Jahres liegen. Leider finde ich den Gesetzestext aber gerade nicht :roll:

Liebe Grüße,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
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Beitragvon Reiner » 7/9/2008, 19:02

Hallo Martina,

die Quelle müsste das SGB 11 § 40 sein

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes.

(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 31 Euro
nicht übersteigen.

Nach dem Katalog zählen zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln in der Pflegeversicherung:

1. saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Indikation:
Der Einsatz von saugenden Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch verhindert bei der Körperhygiene, beim Einsatz von Bettpfannen (Stechbecken) und Urinflaschen/-schiffchen, dass die Bettwäsche häufig gesäubert werden muss und erleichtert somit die Pflege.

2. Schutzbekleidung

2.1. Fingerlinge
Fingerlinge dienen ausschließlich dem Schutz des Pflegenden bei der digitalen Ausräumung des Rektums des Pflegebedürftigen.

2.2 Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe dienen der allgemeinen Hygiene, z.B. dem Schutz beim Umgang mit Körperausscheidungen, Blut und Sekreten sowie bei sonstigen Risikosituationen, wie z.B. chronischen Infektionen des Pflegebedürftigen.

2.3 Mundschutz
Der Mundschutz dient ausschließlich dem Schutz des Pflegenden, wenn vom Pflegebedürftigen gesundheitliche Gefährdungen gegenüber dem Pflegenden ausgehen können.

2.4 Schutzschürzen
Schutzschürzen dienen dem Schutz des Pflegenden.

3. Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Hand- und Flächendesinfektionsmittel ; Desinfektionsmittel dienen der allgemeinen Hygiene, z.B. bei chronischen Infektionen, beim Umgang mit Körperausscheidungen, Blut und Sekreten sowie bei sonstigen Risiko Situationen.

Jetzt bleibt noch zu klären, wie und wo das mit dem pers. Budget geregelt ist.

LG

Reiner

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Beitragvon *Martina* » 7/9/2008, 19:35

Hallo Reiner,

genau das habe ich nicht gefunden:

Jetzt bleibt noch zu klären, wie und wo das mit dem pers. Budget geregelt ist.


denn die KK führen das.

Liebe Grüße,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
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Beitragvon Reiner » 7/9/2008, 19:45

Evtl. könnte man bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und der Abrechnung über das pers. Budget hiermit argumentieren:

Auszug aus dem § 40 SGB XI
(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 31 Euro nicht übersteigen.
Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.


Link zu der Seite mit dem § 40 SGB XI

§40 SGB XI

Unter diesem Link sind die Änderungen am PflegeVG vom 01.07.2008 kommentiert.

Weiter geht es unter § 40 SGB XI 1.2

1.2 Leistungsanspruch
(1) Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu einem Betrag von monatlich 31 EUR übernommen. Aufwendungen, die über diesen Höchstbetrag hinausgehen, gehen zu Lasten des Versicherten. Der Versicherte kann wählen, ob er zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als Sachleistung im Rahmen der zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen geschlossenen Verträge oder in Form der Kostenerstattung für selbst beschaffte Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen will. Wählt der Versicherte die Kostenerstattung, sollte aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität in Fällen, in denen ein monatlicher Bedarf an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln in Höhe von mindestens 31 EUR nachgewiesen ist (wenn beispielsweise im letzten halben Jahr der Leistungsanspruch stets voll ausgeschöpft wurde und dies auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist), auf die monatliche Vorlage von entsprechenden Belegen verzichtet werden. In diesen Fällen kann ohne weitere Prüfung der monatliche Höchstbetrag ausgezahlt werden.

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Beitragvon *Martina* » 7/9/2008, 19:50

Danke Reiner -

es muss der § 40 SGB XI 1.2 sein. DANKE!!

Und dann in der Grundlage der SGB 11 § 40.

Liebe Grüße,

Martina
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Beitragvon Andrea1972 » 14/11/2008, 10:01

Hallo,

der Beitrag ist zwar schon älter aber ich schreibe trotzdem rein...grins.

Ich habe bei meiner KK den Antag auf Auszahlung für die 31,-€ und prompt bekommen.

Soll heissen ich bekomme jeden Monat mit dem pflegegeld die 31,-€ ausbezahlt.Belege muss ich keine vorlegen.

Meine KK ist die TK.

LG
Andrea :lol:
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Beitragvon Mari-On » 14/11/2008, 13:12

Bekommt man diese 31 Euro nur bei ner Pflegestufe oder auch unabhängig davon? Ich benötige für Flo ja ständig Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, Unterlagen, etc. .Mit der Pflegestufe bin ich ja noch in Widerspruch (am 26.11. kommt der MDK nochmal). Ich hab aber trotzdem jeden Monat die Kosten, weil er ja eben noch gewickelt wird, er ja leider auch in die Wanne kotet etc.
Ich mag das auch nicht über Nikis Pflegestufe laufen lassen, da ich die Sachen ja für Flo benötige und nicht für Niki.
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Beitragvon Andrea1972 » 14/11/2008, 13:16

Mhh...ich glaube ohne PS geht das nicht.Aber sicher bin ich mir nicht.

Wenn dein anderes Kind aber die PS hat würde ich es erst mal darüber laufen lassen.

Ich kaufe von den 31,- Handschuhe Latexfrei sind teurer als die Latex Handschuhe.
Lidl hatte letztens zum Glück mal 100 Stück für 4,99 €
Und die Feuchttücher kaufe ich auch davon sowie die Wickelunterlagen.

LG
Andrea
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Beitragvon Mari-On » 14/11/2008, 13:20

Stümmt, Feuchttücher brauch ich auch immer. Ich hoff mal, daß es am 26.11. was wird und weil der Antrag ja schon seit April läuft, werd ich denen dann die Quittungen überreichen.

Bei Niki hab ich bis jetzt sowas nicht beantragt, weiß auch nicht, das mag ich da nicht tun, weil er ja nicht gewickelt wird.
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Beitragvon anke » 14/11/2008, 14:05

HAllo Andrea,

bei euch werden Feuchttücher übernommen??!!

Wir brauchen derzeit keine Einmaleinlagen, keine HAndschuhe..... aber Feuchttücher in rauen Mengen und natürlich auch desinfektionsspray

LG
Anke
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Beitragvon ehem. User » 14/11/2008, 14:54

Hallo Anke,

Andrea1972 hat geschrieben:Ich habe bei meiner KK den Antag auf Auszahlung für die 31,-€ und prompt bekommen.

Soll heissen ich bekomme jeden Monat mit dem pflegegeld die 31,-€ ausbezahlt.Belege muss ich keine vorlegen.



:lol:


Wenn Andrea die 31,-mit dem Pflegegeld so ausgezahlt bekommt,und keine Belege einreichen muß wie wir oder andere z.B. Bild
dann kann man sich ja die Feuchttücher darüber einkaufen.
Ich strecke die 31,- immer vor und reiche die Belege dann ein,und bekomme umgehend die Erstattung.
Feuchttücher muß ich auch selbst aus eigener Tasche bezahlen,und daher nehme ich sie auch nur noch für Unterwegs,zuhause nehme ich lieber die Waschlappen,ist zwar wieder Bild
aber Unweltfreundlich.

Lieben Gruß Inge
ehem. User
 


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