Reittherapie über das Persönliche Budget abrechenbar ?

In diesem Bereich können alle Fragen zur Pflegeversicherung, MDK; Verhinderungspflege, Pflegetagebuch ect. gestellt werden.

Reittherapie über das Persönliche Budget abrechenbar ?

Beitragvon Reiner » 2/9/2008, 22:15

Hallo zusammen,

ich habe mich heute Abend mit dem Thema "Persönliches Budget" bei behinderten Kindern beschäftigt.

Leider habe ich keine wirkliche Antwort auf die Frage gefunden, ob Reittherapie oder Hippotherapie evtl. über das Persönliche Budget abrechenbar wäre.

Was meint ihr dazu ?

Schönen Gruß


Reiner

Reiner und Karin mit Annika 05/00 ICP, Epilepsie, nur 10 Worte sprechend, Rollikind und dem grossen Bruder Felix 02/96

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Beitragvon *Martina* » 3/9/2008, 07:58

Hallo Reiner,

ich denke schon, dass man das beantragen und darüber abrechnen kann.

Ziele des Persönlichen Budgets

- Mehr Selbstbestimmung, mehr Selbständigkeit sowie mehr Selbstbewusstsein für behinderte Menschen
- Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am alltäglichen Leben in der Gesellschaft
- Zufriedenheit behinderter Menschen mit der eigenen Lebenssituation und Steigerung ihrer Lebensqualität



Schau mal hier:
Budget-Tour



Liebe Grüße,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
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Beitragvon Heike&Co » 4/9/2008, 17:31

Hallo,

...irgendwie ist da wohl was an mir vorbei gezogen *schäm* - aber dieses Budget sagt mir gerade gar nichts...

Ist das so eine Art Festbetrag wie die Verhinderungspflege, oder wie muß ich mir das vorstellen?
Könnte ich das auch für die Atlastherapie o.ä. nutzen?
Wenn man wirklich therapeutisches Reiten darüber finanzieren kann...könnte ich mir evtl. sogar einen Kosten-Zuschuß für unsere Pferde holen (sind schließlich in erster Linie für Luca angeschaft worden)?
In dem Link steht ja nicht wirklich was genaues drin - zwecks Höhe, Nutzung etc.

LG, Heike
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Beitragvon Reiner » 4/9/2008, 17:42

Hallo Heike,

auch wenn ich damit jetzt Martina widersprechen muss, nach meinen Infos von gestern, ist es leider nicht möglich die Reittherapie durch das pers. Budget finanzieren zu lassen.

Meine Info von der Info-Hotline des .... lautet, dass nur die Dinge, die Leistungsbestandteil der Kasse / Behörde waren durch das pers. Budget erstattet werden können.

Nach Vorstellung der Behörde / Gesetzgeber soll sich dadurch der Aufwand für den behinderten reduzieren.

Ich gebe zu, dass ich es noch nicht verstanden habe.

LG

Reiner

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Beitragvon Heike&Co » 4/9/2008, 19:00

Hallo Reiner,

hat ja auch keiner verlangt, dass du allwissend zu sein hast :lol: ,
aber so wie du es schreibst habe ich jetzt gar keine Vorstellung davon, was man mit diesem Budget machen kann...

LG, Heike
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Beitragvon *Martina* » 4/9/2008, 19:08

Hallo zusammen:

ich habe heute schon den ganzen Tag gesucht.

Hier:

Persönliches Budget für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Ab dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt. Mit dieser neuen Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer aufgelöst. Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbstständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen. In der Regel erhält der behinderte Mensch eine Geldleistung, in begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.

Behinderte Menschen oder die Eltern mit behinderten Kindern sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen zur Teilhabe in Anspruch nehmen. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen. Es eignet sich in besonderem Maße, den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.
Auch Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern und Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (z.B. Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben) sind als Persönliches Budget möglich.

Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken.

Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch kann einen Antrag stellen, egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein Persönliches Budget in Frage.
Weiterführende Informationen und Links

Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), § 17

Antragsweg
bei den Servicestellen der Rehabilitationsträger (www.reha-servicestellen.de),
Krankenkassen,
Pflegekassen,
Rentenversicherungsträger,
Unfallversicherungsträger,
Jugendhilfeträger,
Sozialhilfeträger

Wegweiser
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Beitragvon *Martina* » 4/9/2008, 19:22

Es müssten diese Gesetze greifen:

Rehabilitation und Teilhabe

und SGB IX: Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft


Liebe Grüße,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
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Beitragvon Sascha » 4/9/2008, 22:15

Hallo Leute,

wir haben das Budget für die Schulbegleitung der Mädels.
Ich bin da recht fit drin, wenn Fragen sind... ;)

Auch an mir ist der Thread vorbeigegangen... Sorry. :oops:

Viele Grüße
Sascha
:wink:
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Beitragvon *Martina* » 5/9/2008, 06:22

Na prima, Sascha!

Schönen Guten Morgen - wie ist denn deine Einschätzung??

Neugierige Grüße,

Martina
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Beitragvon Heike&Co » 5/9/2008, 08:20

Hallo Sascha,

war ja ein super knuffiges Foto von deinen Mädels in der Zeitung :smile:
Wie gefällt den beiden die Schule?

LG, Heike
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Beitragvon Sascha » 5/9/2008, 14:32

Hallo Martina,

budgetierfähig sind alle Leistungen zur Teilhabe, die in §17 Abs. 2 SGB IX genannt werden, aber auch alle anderen, „alltägliche“ und „regelmäßig wiederkehrende“ Bedarfe.
Die Definition „alltäglich“ bezieht sich hierbei auf die Anforderungen in Arbeit, Familie, Privatleben sowie auf die Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes. Ziel ist es, diese Anforderungen individuell bewältigen zu können und sein eigenes Potential zu erweitern.
„Regelmäßig wiederkehrend“ ist der Bedarf dann, wenn er entweder in feststellbaren Zeitabständen anfällt (z.B.: täglich, wöchentlich, monatlich, usw.) und so einen erkennbaren Rhythmus aufweist, oder innerhalb eines vorab feststehenden Zeitraums dauerhaft oder wiederholt gegeben ist.

Ob eine Hippotherapie übernommen werden würde, wage ich dennoch sehr zu bezweifeln. Das Ding ist einfach: Was bringt es, wissenschaftlich/medizinisch gesehen? Besteht somit überhaupt ein "Bedarf"? Da dies nicht klar ist, und deshalb auch nicht zum Leistungsumfang irgend eines Kostenträgers gehört, würde ich sagen: Eher nein.
Aber trotzdem: Versuch macht kluch.

Eventuell würde ich es "hintenrum" versuchen, d. h. andere Sachen budgetieren lassen und vom so gesparten Geld die Hippotherapie finanzieren, zumindest einen Teil davon.
Das ist übrigens völlig legitim und legal.



@Heike: Was liest Du denn für Zeitungen? :roll: :oops: 8-)

Viele Grüße
Sascha
:D
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Beitragvon *Martina* » 5/9/2008, 16:01

Hallo Sascha -

ich glaube, da ist der Knackpunkt:

Das Ding ist einfach: Was bringt es, wissenschaftlich/medizinisch gesehen? Besteht somit überhaupt ein "Bedarf"?
.

Meinst du, eine ärztliche Verordnung plus Ablehnung durch die Kasse reicht dann?



Und weiter stellt sich doch eigentlich die Frage, wie "die Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen" auszulegen sind.

Während es für andere Kinder, die eine andere Behinderung haben, eine Schulbegleitung bedeuten kann, bedeutet es z.B. für Jakob, dass er überhaupt am Leben teilnehmen kann, außer nur rumzuliegen/sitzen.

Meine Frage wäre deshalb: Wer bestimmt, was für welches Kind Teilhabe bedeutet.

Oder andersrum: Ab welcher Schwere/Art der Behinderung ist das pB ungültig?

Wenn sich Annika, das ist nur theororetisch, weil ich nichts weiter weiß, an einer regelmäßigen Reittherapie freut und damit Selbstbewusstsein aufbauen kann und dadurch gleichzeitig den Nutzen hätte, dass die Adduktoren gedehnt sind, wäre das nicht ein Grund für ein pB?

Ich hänge dabei am Begriff "die für sie erreichbare Teilnahme".

Wer kann das bestimmen?

Fragende Grüße,

Martina

P.S. Ich würde auch so gerne die Zwillinge in der Zeitung sehen!!!!
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Beitragvon Sascha » 5/9/2008, 17:59

*Martina* hat geschrieben:Meinst du, eine ärztliche Verordnung plus Ablehnung durch die Kasse reicht dann?
Ich glaube nicht. Zum Beispiel ist der medizinische Nutzen einer Krankengymnastik erwiesen, der einer Hippotherapie, soweit mir bekannt, nicht.

*Martina* hat geschrieben:... behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen" auszulegen sind.
Naja, nicht behinderte Kiddies gehen auch reiten, das muss auch von den Eltern bezahlt werden. Wegen der Teilnahme könnte ich mir vorstellen, dass da eher eine Begleitperson finanziert werden würde. Also reiten selbst zahlen, um die Teilnahme zu ermöglichen, muss eine Begleitperson dabei sein.

*Martina* hat geschrieben:Während es für andere Kinder, die eine andere Behinderung haben, eine Schulbegleitung bedeuten kann, bedeutet es z.B. für Jakob, dass er überhaupt am Leben teilnehmen kann, außer nur rumzuliegen/sitzen.
Ja eben, um die Teilnahme án einer Schule zu ermöglichen, muss eine Begleitperson mit, die finanziert wird. Deswegen die Idee mit der Begleitperson beim Reiten.

*Martina* hat geschrieben:Meine Frage wäre deshalb: Wer bestimmt, was für welches Kind Teilhabe bedeutet.
Das Gesetz und Du.

*Martina* hat geschrieben:Oder andersrum: Ab welcher Schwere/Art der Behinderung ist das pB ungültig?
Nee, das ist Quatsch. Das hat nix mit Schwere zu tun, eher mit Deinen Emotionen. Ist aber völlig in Ordnung. Das PersB ist für alle behinderten Menschen gedacht.

*Martina* hat geschrieben:Wenn sich Annika, das ist nur theororetisch, weil ich nichts weiter weiß, an einer regelmäßigen Reittherapie freut und damit Selbstbewusstsein aufbauen kann und dadurch gleichzeitig den Nutzen hätte, dass die Adduktoren gedehnt sind, wäre das nicht ein Grund für ein pB?
Nee, auch nicht. Gesunde Kiddies "freuen" sich auch, wenn sie reiten können und nebenbei ihre Adduktoren gedehnt werden. Auch sie bauen Selbstbewusstsein auf. Es wäre eher der Weg über eine "Begleitperson" sinnvoll, weißt schun, wegen der Möglichkeit der Teilnahme am Reiten.

*Martina* hat geschrieben:Ich hänge dabei am Begriff "die für sie erreichbare Teilnahme".
Hmpf, das ist ein blöder Begriff. Den Sinn dessen wird irgendwann ein Richter klären müssen.

Übrigens ist in der Zeitschrift "Der Durchbruch" ein ziemlich guter Artikel über das PersB, mit allen Verweisen auf die "zuständigen" Gesetze. Wenn Du mir Deine Adresse verrätst, schick ich Dir ein Exemplar.


*Martina* hat geschrieben:P.S. Ich würde auch so gerne die Zwillinge in der Zeitung sehen!!!!
KLICK HIER DRAUF!

Viele Grüße
Sascha
:)
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Beitragvon *Martina* » 6/9/2008, 09:31

Hallo Sascha!

Ich schleiche jetzt seit gestern Abend um deine Antwort rum...

Ich glaube, du hast mich falsch verstanden oder ich habe mich unglücklich ausgedrückt.

Zum Ersten: Ich war gar nicht emotional gestimmt, sondern habe versucht, sachlich an das Gesetz ranzugehen und es zu verstehen. Vielleicht war der Vergleich mit Jakob falsch.

Obwohl ich mir nach euren Argumenten sicher bin, dass bei Hippotherapie das pB nicht greifen wird, geht es mir um eben die Formulierung "erreichbare Teilhabe". Und dieser Begriff prägt ja nicht nur diese Leistung.

Ich finde es klasse, dass es die Möglichkeit einer Schulbegleitung gibt - das steht außer Frage (nur für mich jetzt wieder: Wer ist eigentlich der Kostenträger für Jakobs Busbegleitung? Egal.). Das finde ich auch mehr als legitim und es gibt ja schließlich nicht nur eine Schulpflicht - sondern auch das Recht darauf.

Auch meines Wissens ist die Hippotherapie nicht anerkannt - aber: Ich finde, zwischen "normalem" Reiten und einer Hippotherapie sind einfach Unterschiede.
Ich würde sie Jakob auch finanzieren, wenn das Angebot hier überhaupt bestehen würde :roll: , daher sind meine Fragen auch rein theroretisch.

Eine "erreichbare Teilhabe" müsste sich aber doch rein theoretisch an der Behinderung des Kindes orientieren. Und da stellen sich mir die Fragen, inwieweit da wiederum die Verhinderungspflege greift (greifen muss) - oder eben das pB in Betracht gezogen werden kann.

Und das war das, was ich eigentlich ausdrücken wollte. Eine erreichbare Teilhabe ist etwas absolut Persönliches - und da greift dein Argument nicht, dass ich und das Gesetz bestimmen. Die SB kennen unsere Kinder nicht. Und das Gesetz ist in seiner Wortwahl schwammig. Und natürlich ist die Unterstützung für eine gute Zukunft in allen Bereichen wichtig. Nur eben in unterschiedlicher Abwägung.

Ich kann mir nach euren Ausführungen die Kostenübernahme für eine Begleitperson nicht wirklich vorstellen. Keine nachgewiesene Therapie - für was sollte da dann eine Begleitperson gezahlt werden?

Ich schicke dir noch eine PN.

Liebe Grüße,

Martina


Was mir noch auf dem Herzen liegt: Mir geht es in keinster Weise um einen Vergleich von Behinderungen - falls das so rübergekommen sein sollte.

PS.2 Deine Töchter sind sehr hübsch!
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
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Beitragvon Sascha » 6/9/2008, 13:44

*Martina* hat geschrieben:Zum Ersten: Ich war gar nicht emotional gestimmt,
Doch, immer wenn wir der Meinung sind, unsere Kiddies werden benachteiligt, rutschen wir schnell ins Emozionale.

*Martina* hat geschrieben:Obwohl ich mir ... sicher bin, dass bei Hippotherapie das pB nicht greifen wird, geht es mir um eben die Formulierung "erreichbare Teilhabe". Und dieser Begriff prägt ja nicht nur diese Leistung.
Begrabe doch mal den Begriff "Hippotherapie". Benutze den Begriff "Reiten". Um eine erreichbare Teilnahme daran zu ermöglichen, braucht dein Sohn Unterstützung.

*Martina* hat geschrieben:Wer ist eigentlich der Kostenträger für Jakobs Busbegleitung?
Lies mal HIER. Wenn sich die Frage bei mir stellen würde, würde die Schulbegleiterin mit dem Bus mitfahren.

*Martina* hat geschrieben: Und da stellen sich mir die Fragen, inwieweit da wiederum die Verhinderungspflege greift (greifen muss)
Auch Verhinderungspflege kann Inhalt eines Budgets sein, keine Frage.

*Martina* hat geschrieben:Und das war das, was ich eigentlich ausdrücken wollte. Eine erreichbare Teilhabe ist etwas absolut Persönliches - und da greift dein Argument nicht, dass ich und das Gesetz bestimmen.
Doch. Das Gesetz bestimmt die Zielgruppe ("Menschen mit Behinderung"), Du und ich machen das Persönliche draus: Dein Sohn geht reiten, meine Zicken gehen zum Rollisport.

*Martina* hat geschrieben:Die SB kennen unsere Kinder nicht.
Na dann wird Zeit! Ich bin mal mit den Mädels bei einer hereinspaziert und habe ihr gesagt, sie solle doch jetzt und hier den Mädels ins Gesicht sagen, dass sie in ihren Augen nicht weiter sind als beschissene Krüppelkinder. Das ganze Großraumbüro war so still, dass man eine Büroklammer hätte fallen hören können. Hat sie nicht, aber sie unterschrieb die Genehmigung etwa 3 Sekunden später.

*Martina* hat geschrieben: Keine nachgewiesene Therapie - für was sollte da dann eine Begleitperson gezahlt werden?
Weg von der "Therapie".

*Martina* hat geschrieben:Ich schicke dir noch eine PN.
Bin gespannt.


*Martina* hat geschrieben:Was mir noch auf dem Herzen liegt: Mir geht es in keinster Weise um einen Vergleich von Behinderungen - falls das so rübergekommen sein sollte.
Nee, isses nicht.

*Martina* hat geschrieben:PS.2 Deine Töchter sind sehr hübsch!
Danke, das Kompliment geb ich gerne zurück.

:smile:
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