Windeln für größere Kinder

In diesem Bereich können alle Fragen zur Pflegeversicherung, MDK; Verhinderungspflege, Pflegetagebuch ect. gestellt werden.

Beitragvon Rosa » 29/5/2008, 08:33

Hallo Zusammen ,
es hat geklappt, es hat funktioniert,
wir haben für 04.08 192 Stück Windeln, so viel haben wir noch nie bekommen....
das Telefonieren mit der KK hat sich gelohnt :biggrin:
LG
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Beitragvon *Martina* » 29/5/2008, 08:40

Super, Rosa!!!

Meinen Glückwunsch! In jeglicher Hinsicht!

Liebe Grüße,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon Karenjappy » 25/1/2010, 21:46

Hallo,

das Thema Windeln hat mich auch bestimmt ein halbes Jahr Kampf gekostet.
Mitlerweile haben wir folgendes durchgesetzt: Anton bekommt die Molicare Super Plus Größe *S* 6 Stück pro Tag, also im Monat 180 Stück und das ganze OHNE Zuzahlung.
Vorher habe ich allerdings monatelang 50,-€ im Monat draufgelegt. Mit der KK konnte ich durchsetzen, dass wir uns den Anbieter frei auswählen können, somit waren wir nicht auf das Angebot der KK beschränkt. Und im www hab ich tatsächlich einen Anbieter gefunden, der uns die Windeln ohne Zuzahlung besorgen kann.
Hoffentlich bleibt es so.

LG
Karen *67 mit Johanna *93 (allerg. Asthma, Pupura Schönlein Hennoch 09), Anton *94 (Temporallappenhypoplasie, Arachnoidalzyste rechts, Seh- und Hörbehindert, Skoliose OP 03/2009, keine Sprache, 00-09 Blindenschule Friedberg, 01/2010 bis 02/2011 Wohnheim) und Paulina *98 (unser Wirbelwind)
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon Mone80 » 25/1/2010, 22:09

Hallo Karenjappy,

wie funktioniert den das im Moment mit den Windel :?:

Rezept vom Arzt und dann?

Ich habe gehört die Kassen legen die Hersteller fest -stimmt das?

LG MOne80
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon Reiner » 1/2/2010, 22:07

HAllo zusammen,

folgende allgemeine Info zu Windeln für Kinder bis zum dritten Lebensjahr habe ich zufällig im Internet gefunden:




Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen
– Fortschreibung desHilfsmittelverzeichnisses nach § 128 SGB V –
Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“

Vom 11. Mai 2006



[...]

Leistungspflicht der GKV:

Die Verordnung von Inkontinenzhilfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung kommt dann in Betracht, wenn eine mindestens mittelgradige (Richtwert: 100 ml in 4 Stunden) Harn- und/oder Stuhlinkontinenz vorliegt und der Einsatz der Inkontinenzhilfen

• medizinisch indiziert und
• im Einzelfall erforderlich ist und
• den Versicherten in die Lage versetzt, Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen.

Vorlagen, die der Hygiene dienen (i.S. der Monatsbinden) und der Aufnahme geringer Ausscheidungsmengen, gelten nicht als Inkontinenzhilfen. Sie dienen mehr einem persönlichen Sicherheitsbedürfnis, dessen Befriedigung evtl. die Einleitung einer gezielten Diagnostik und Therapie verhindert oder verzögert. Sie dienen im übrigen eher dem Schutz der Kleidung, da bei geringen Urinmengen sekundäre Hautveränderungen nicht zu erwarten sind.

Penistaschen verfügen ebenfalls nur über eine zu geringe Saugleistung und stellen daher keine adäquate Inkontinenzversorgung dar.

Die Notwendigkeit einer Inkontinenzversorgung sollte in regelmäßigen Abständen (3 - 6 Monate) vom behandelnden Arzt oder dem Medizinischen Dienst überprüft werden. Dies ist erforderlich, damit es nicht zu einer routinemäßigen Hilfsmittelversorgung beim einzelnen Patienten kommt. Insbesondere bei einer über einen längeren Zeitraum notwendigen Versorgung mit Inkontinenzhilfen sind unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes des § 12 SGB V alle in Frage kommenden Einsparmöglichkeiten (z.B. Direktbezug) zu nutzen.

Ausschließlich der Erleichterung hygienischer und pflegerischer Maßnahmen dienende Produkte begründen keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund des körperlichen oder geistigen Zustands dauernde Bettlägerigkeit vorliegt und Inkontinenzhilfen allein aus hygienischen oder pflegerischen Gesichtspunkten zum Einsatz kommen.

Da Krankenunterlagen nicht körpernah (direkt am Ausscheidungsort) wirken, können sie nicht der Produktgruppe "Inkontinenzhilfen" zugeordnet werden. Die Voraussetzungen für eine Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Produktgruppe "Krankenpflegeartikel" definiert.

Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht für aufsaugende Inkontinenzhilfen grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.


Versorgungssets für die ableitende Inkontinenzversorgung sind dann zu Lasten der GKV verordnungsfähig, wenn das Set aus zugelassenen Produkten besteht. Für die Abrechnung sind die Positionsnummern der zugelassenen Einzelprodukte anzugeben. Nicht zugelassene Teile eines Sets können nicht zu Lasten der GKV verordnet werden.

...
Inkontinenzbadeanzüge / hosen

Ein Zuschuss zu Wassertherapiehosen kann dann gewährleistet werden, wenn derartige Produkte bei Inkontinenten für Übungsbehandlungen im Wasser oder zur Krankengymnastik im Bewegungsbad auf der Grundlage des § 32 SGB V benötigt werden. Eine ähnliche Bewertung ergibt sich für schulpflichtige inkontinente Kinder, die am Schwimmen im Rahmen der Schulpflicht teilnehmen. Die Höhe des Zuschusses ist individuell zu prüfen. Der Zuschuss kann unter der entsprechenden Abrechnungspositionsnummer abgerechnet werden.

[...]

Reiner und Karin mit Annika 05/00 ICP, Epilepsie, nur 10 Worte sprechend, Rollikind und dem grossen Bruder Felix 02/96

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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon Mone80 » 1/2/2010, 22:14

Hallo Reiner, Danke.

Aber wie ist das nach dem 3. Lebensjahr?

LG MOne80 :hurra3:
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon Reiner » 1/2/2010, 22:30

Hallo Mone,
Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht für aufsaugende Inkontinenzhilfen grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.


daraus würde ich ableiten, dass Kinder ab dem 3. Lebensjahr mit Windeln durch die KK versort werden müssen.

Ggf. würde ich mich erstmal auf diese Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 11. Mai 2006 berufen.

Nach anfänglichen Problemen hat das Windelthema bei uns anschliessend problemlos geklappt.

Lieben Gruß

Reiner

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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon Mone80 » 1/2/2010, 22:34

Ich habe gerade in der Schule 2 Kids bei denen die Qualität der Windeln echt zu wünschen lassen. Laufen aus :D :eek:

Mal schauen ob man da mit der Kasse etwas machen kann.

LG Simone :stern:
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon *Martina* » 2/2/2010, 08:17

Hallo Mone,

wir sind privat versichert und haben ein Jahresrezept (wegen Inkontinenz, die sich nicht erledigt. Genauen Text kann ich dir raussuchen). Ohne Mengenbegrenzung.

Liebe Grüße,

Martina
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon achtfachemamialex » 2/2/2010, 14:04

Hallo,
Nele ist auch bereits seid geraumer Zeit über die KK Windelversorgt obwohl sie nun ja erst drei wird.
Sie hat ein angeborenes Darmproblem und es gab nie Probleme
Haben ein Jahresrezept und bestellen über das Windelparadies nach Bedarf Zuzahlungsfrei
lg Alex
Alex 09/74,Albert01/73, Jannik9/96, Max 10/97 WPW Syndrom und starke Sehproblematik, Alisa 11/99, Leonie 9/00 , Sina 9/04 , Joshua 7/05 Hämophilie B , Nele 4/07 Ataxie ,Muskelhypoton, Lungenhypoplasie, Leberschaden, PFO, Tracheomalazie und ihrem Zwilling tief im Herzen.,und Rafael
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon Mone80 » 2/2/2010, 19:00

Hallo, vielen Danke für Eure Ideen. Ich werde in den nächsten Tagen einmal Kontakt zu den Eltern aufnehmen und fragen wie es bei Ihnen abläuft und ob wir auf die Suche nach einer anderen Firma gehen.

LG Mone80 :hurra3:
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon *Martina* » 2/2/2010, 20:05

Hallo Simone -

die Windelhersteller geben auch oft Probewindeln heraus.
Da kann man sich auch hinwenden.
Allerdings sollte man - wenn nicht anders vereinbart - vor Bestellung die KK fragen, ob sie die spezielle Marke auch finanziell übernehmen.

Liebe Grüße,

Martina

Alex - müsst ihr vorgeschriebene Windeln nehmen? Wir dürfen auswählen. Bekommen diese Windeln auch bezahlt. Auch ohne Zuzahlung und von unserer Apotheke.
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon achtfachemamialex » 2/2/2010, 20:22

Hallo Martina,
nein wir durften wählen und sind mit denen nun sehr zufrieden .
Sie läuft selten aus und sie haben eine klasse Passform
lg Alex
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon Yessie » 3/2/2010, 11:28

Super Sache, werd ich gleich mal meine Kinderärztin ansprechen, da Francis mit seinen 4 Jahren auch iommer noch windeln trägt und es auch nicht schafft auf klo zu gehen, immer mal geht er alle paar tage, aber ne halbe stunde später ist die hose trotzdem nass.

wir brauchen bei ihm schon 6+++ Windeln, in Pelzerhaken hatte er 7er Windeln, die man ja hier nur teuer im SH bekommt, aber angebrachter wären bei ihm.
Yessie mit Francis (28.2.2006 35+1) Psychomotorische Verhaltensstörung mit Retardierung / Wahrnehmungsstörung / geistige Eingeschränktheit
und mit Alessa (05.07.2009 37+5) Milcheiweiss- und Sojaunverträglichkeit
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Re: Windeln für größere Kinder

Beitragvon Mari-On » 3/2/2010, 22:20

Ich hol nur noch selber welche (Pampers Maxi) für Flo, mit Rezept krieg ich seit letztes Jahr nur noch welche bei ID medica mit denen die KK einen Vertrag hat. Flo verträgt die nicht. Attends kann ich selber nicht bezahlen. Aldiwindeln und Co verträgt er auch nicht, also kauf ich Pampers im Großpack (meistens zu Sonderangebotszeiten).
Momentan macht auch Niki oft in die Hose, aber der weigert sich, ne Windel zu tragen, also fütter ich unsere Waschmaschine ;-)
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