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Hilfe zur Pflege

BeitragVerfasst: 2/4/2008, 11:30
von UteH
Hallo Ihr,

einer Freundin von mir wurde für ihren Sohn die Pflegestufe gestrichen.
Sie hat Widerspruch eingelegt auch bei der 2`ten Begutachtung kam eine Ablehnung(8 Minuten fehlten).
Jetzt hat sie von der Hilfe zur Pflege gehört nur (ich habe auch gegoggelt und gebe zu kaum was verstanden) ihr geht es nicht anders.
Kennt sich eine/r von euch da aus?Ist vielleicht im Gegensatz zu mir in der Lage Gesetzestexte in verständliche Worte zu übersetzen.

Liebe Güße

Ute

BeitragVerfasst: 2/4/2008, 12:05
von *Martina*
Hallo Ute,

schau mal hier:

http://www.pflegestufe.info/1.html


Diese Fakten werden anerkannt:

Fahrten zur Therapie plus Wartezeiten

Zeiten für nicht altersgerechtes Essen

Zeiten für Anleitungen (Zähneputzen oder ähnliches)

Zeiten für nicht altersgemäßes Wickeln oder durch Behinderung vermehrtes Wickeln

Zeit für Anfahrten zum Arzt

Zeit, die Nachts benötigt wird - um Umzulagern oder Trinken zu geben.

Medi-Gabe wird auch berechnet.

Nicht berücksichtigt werden soziale Aspekte: z.B. Tragen, weil das Kind unruhig ist oder weint.


Liebe Grüße,

Martina

BeitragVerfasst: 2/4/2008, 16:33
von UteH
Hallo Martina,

Danke :stern:

Liebe Grüße

Ute

BeitragVerfasst: 2/4/2008, 16:47
von *Martina*
Hallo Ute,


Kennst du das schon??

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zur_Pflege

Fragende Grüße,

Martina

BeitragVerfasst: 4/4/2008, 06:36
von Ute&Lukas
Guten Morgen,

ich bin die Freundin von UteH und heiße Ute. Mein Sohn ist geistig behindert. und wird heute 15 Jahre alt *stolzgugg*.
Was ich halt nicht verstehe bei dem ganzen Juristereikram ist, kann ich einzelne "Projekte" beantragen, oder gibt es dort auch jeden Monat einen zu bestimmenden Betrag. Können Kinder dort überhaupt beantragen oder wird mir als elterliche Verpflichtung zur Sorge die Pflege einfach so anheim gelegt.
Ich möchte einfach mehr wissen, bevor ich zum Amt gehe.

Bisher habe ich wirklich niemanden getroffen, der mir mehr sagen kann.


Liebe Grüße

ute

BeitragVerfasst: 4/4/2008, 08:38
von *Martina*
Hallo Ute,

herzlich willkommen hier!

Und deinem Sohn alles Gute zum Geburtstag!

Kinder können die Hilfe zur Pflege beantragen bzw. die Eltern.
Das weiß ich definitiv, weil ich gestern meinen Antrag für Unterstützung des Hospizaufenthaltes abgeschickt habe.

Wenn ich den Text richtig verstanden habe, dann hat man ein Recht auf Unterstützung wenn die Pflegekasse nicht greift.

Ich sags jetzt mal an unserem Beispiel. Jakob bekommt für die Kurzzeitpflege 1432 Euro pro Jahr. Über die Pflegekasse. Die gesetzlichen Krankenkassen würden für den Aufenthalt im Hospiz pro Tag 149, 10 Euro leisten. Bei unserer privaten Versicherung steht das aber nicht im Leistungskatalog.

Und dann greift hier die Hilfe zur Pflege - wenn das Sozialamt die Maßnahme absegnet.

In manchen Fällen musst du deine Einkommensverhältnisse offen legen - in manchen nicht.

Und du kannst, so wie ich es verstehe, das durchaus für einzelne Projekte beantragen. Da müsstest du noch mal bei den Überschriften in dem Link oben schauen.

Liebe Grüße,

Martina

BeitragVerfasst: 4/4/2008, 08:43
von *Martina*
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit der Eingliederungshilfe:

http://www.stebke.de/portal/viewtopic.php?p=1243#1243

LG,

Martina