Verhinderungspflege durch Geschwister, Omas, Opas...

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Verhinderungspflege durch Geschwister, Omas, Opas...

Beitragvon *Martina* » 2/1/2011, 20:17

Hi,

ich habe wieder mal gegoogelt.
Sophie passt immer mal zwischendurch auf Jakob auf und irgendwie finde ich, dass das mal schon o.k. ist, aber nicht die Norm sein sollte.


Nach

§ 39 SGB XI gilt:

Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Abs. 1 nicht überschreiten, es sei denn, die Ersatzpflege wird erwerbsmäßig ausgeübt; in diesen Fällen findet der Leistungsbetrag nach Satz 3 Anwendung. Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 4 und 5 dürfen zusammen den in Satz 3 genannten Betrag nicht übersteigen.

Ich verstehe das nun so, dass ich, wenn Sophie oder Pauline auf Jakob aufpassen, den Betrag von 685 Euro jährlich zur Verfügung habe (PS3) um ihnen die Möglichkeit zu geben, hier Geld zu verdienen (immer außerhalb von dem, was unter Geschwistern normal sein sollte - etwa, wenn der PD ausfällt und ich dringend einkaufen gehen muss...). Und dies natürlich unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes, sprich, dass minderjährige Kinder zur Betreuung täglich nicht länger als zwei Stunden arbeiten bzw. beschäftigen dürfen.

M.W. ist dies Regelung für alle im Gesetz genannten Personengruppen nur generell einmal im Jahr gültig. Also nicht - einmal Oma, einmal Geschwisterkind.
Wobei das übrige Geld der Verhinderungspflege durchaus an eine weitere dritte Person ausgezahlt werden darf.

Hat jemand von euch Erfahrung damit?

Liebe Grüße,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
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Re: Verhinderungspflege durch Geschwister, Omas, Opas...

Beitragvon Ursula » 2/1/2011, 22:25

Hallo Martina,

dürfen das denn Geschwisterkinder mit 14 Jahren schon machen?
Das wäre auch für mich interessant. Und wenn wir mal ganz ehrlich sind, passen unsere
gesunden Kinder doch immer mal wieder auf ihre behinderten Geschwister auf, mal nur für 10 Minuten,
mal aber auch für eine halbe Stunde.

Ich habe die Verhinderungspflege nun schon seit über zwei Jahren nicht mehr genutzt, ebenfalls die
zusätzlichen Betreuungsleistungen. Das lag bzw. liegt zum Einen daran, dass wir außerhalb wohnen
und es sehr schwierig war, da jemanden zu bekommen (Lebenshilfe meinte nur, dass wir ungünstig
wohnen würden) und zum Anderen, dass die Abrechnung mit unserer PKV und der Beihilfe dermaßen
kompliziert und umständlich ist, dass ich den ganzen Aufwand scheue.

Ab Sommer brauche ich dringend wieder jemanden, denn dann gehe ich wieder arbeiten und werde
hin und wieder Hilfe nötig haben. Mal sehen, ob ich dort, wo wir dann wohnen werden, jemand
Zuverlässiges finden werde.

Bislang hat mich auch sehr geärgert, dass die Studentin, die ich eine zeitlang hatte, von der Lebenshilfe
7,20 Euro bekam, ich aber pro Stunde 19,50 Euro zahlen musste.
Wenn ich jemanden privat finden würde, wie wäre denn da die rechtliche Absicherung? Ginge das
evtl.auch als Minijob?

VG Ursula
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Re: Verhinderungspflege durch Geschwister, Omas, Opas...

Beitragvon *Martina* » 3/1/2011, 13:49

Guten Morgen Ursula!

Wenn ich das Jugendschutzgesetz richtig interpretiere, müssten auch Jugendliche über 13 Jahren Verhinderungspflege ausführen können, solange es sich dabei um leichte Beschäftigung handelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html

Aus den gleichen Gründen, die du nennst, habe ich eben versucht eine angemessene Lösung zu finden.

Die Verhinderungspflege kannst du privat abrechnen. Da suchst du dir jemanden und reichst deine Rechnungen formlos bei deiner Versicherung und der Beihilfe ein.
Du kannst die entsprechende Person aber auch über die Mini-Job-Zentrale auf 400 Euro-Basis einstellen - bei mir hatte jemand darum gebeten, dass Rentenbeträge weiter gezahlt wurden. Die Anmeldung ist ganz unkompliziert.

Und ja, auch mir wurde immer gesagt, dass wir außerhalb des normalen Einzugsgebietes liegen. Wenn du aber z.B. zufrieden bist mit deiner Verhinderungspflege, dass könntest du sie über Lebenshilfe und Co anmelden und könntest so deine Betreuungsleistungen einsetzen.

Liebe Grüße,

Martina


EDIT: Meine PK kennt den Paragraphen des SGB nicht - dann werde ich ihn wohl bei der Abrechnung gleich mal mitsenden.
Im übrigen hat mir eine sehr kompetente Liebe gesagt, dass ihre PK das durchaus anerkennt - diese aber den Betrag von 685 durch 30 Tage geteilt hat und daher nur einen einen täglichen Betrag von 22,8 Euro gezahlt hat. Ob das gesetzlich begründet ist, weiß sie noch nicht. Galt in diesem Fall für die Oma des Kindes.
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
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Re: Verhinderungspflege durch Geschwister, Omas, Opas...

Beitragvon Marianne » 4/1/2011, 21:27

Hallo zusammen!

Was die Frage von Ursula betrifft!

wir haben seit Anfang Januar 2010 für Florian eine KG-Schülerin, die 1 x in der Woche, meist am Wochenende zu ihm in die Behinderteneinrichtung kommt und seine Arme und Hände durchbewegt. Das kann man als Mini-Job haushaltsnahe Dienstleistungen über die Knappschaft Bahn-See versichern.
Sowas müßte auch für stundenweise Betreuung abzurechnen sein.
Gefunden habe ich die junge Dame, die ihren Job übrigens sehr gut macht, über die KG-Schule in einem der Nachbarlandkreise der Einrichtung.
Auch Heilerziehungspflegeschülerinnen könnten für diese Aufgaben in Frage kommen.

VG

Marianne :arrow_d:
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Re: Verhinderungspflege durch Geschwister, Omas, Opas...

Beitragvon Ursula » 26/2/2012, 16:49

*Martina* hat geschrieben:
Wenn ich das Jugendschutzgesetz richtig interpretiere, müssten auch Jugendliche über 13 Jahren Verhinderungspflege ausführen können, solange es sich dabei um leichte Beschäftigung handelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html

Aus den gleichen Gründen, die du nennst, habe ich eben versucht eine angemessene Lösung zu finden.



Liebe Martina,

hast du eine angemessene Lösung gefunden?
Und wenn, kann ich das nachträglich noch beantragen? Wie? Formloses Schreiben, auflisten wann und wie lang meine Jungs auf ihre Schwester aufgepasst haben? Oder muss das dann ein ganzer Tag sein? Dann hätte ich aber die Unterbrechung der Pflege angeben müssen, wären ja mehr als 8 Stunden am Tag.
Ich und Paragrafen sind einfach nicht kompatibel.... :oops:

LG Ursula
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