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Kostenerstattung für Pflege:

BeitragVerfasst: 3/4/2010, 06:04
von strunztina
Demente oder psychisch kranke Personen werden nicht in Pflegestufe 1 eingeteilt, wenn sie noch weitgehend selbsständig essen, laufen oder sich waschen können.
Da die Pflege dieser Menschen durch Verwandte oder Betreuer weniger als 45 Minuten täglich dauere - (soviel ist für Pflegestufe 1 nötig) - sie erhalten also kein Pflegegeld.
Ihnen können aber jährlich bis zu 2.400 € Betreuungskosten erstattet werden.

(LSG Hessen - AZ: L 8 P 35/07)