Wohnfeld verbessernde Umbauten

Forum zum Thema Körperbehinderung und alle damit in Verbindung stehenden Fragen.

Wohnfeld verbessernde Umbauten

Beitragvon Reiner » 22/11/2010, 19:41

Hallo zusammen,

hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Umbau der Wohnung, und den Ablauf der Kostenübernahme durch die KK.

Muss ich diese Leistungen vor dem Beginn der Umbauarbeiten bei der KK oder Pflegekasse beantragen, oder ist es ausreichend, wenn ich nach Abschluss der Umbauarbeiten die Rechnung bei der KK / PK einreiche ?

DANKE für eure Antworten

Reiner

Reiner und Karin mit Annika 05/00 ICP, Epilepsie, nur 10 Worte sprechend, Rollikind und dem grossen Bruder Felix 02/96

www.stebke.de -- Das freundliche Forum für Eltern mit behinderten Kindern
Benutzeravatar
Reiner
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 1962
Registriert: 30/3/2007, 11:34
Plz/Ort: nördl. Landkreis OS

Re: Wohnfeld verbessernde Umbauten

Beitragvon *Martina* » 22/11/2010, 20:32

Guten Abend Reiner!

Meines Wissens musst du einen KV einreichen. Und kannst dann nach Bewilligung durch die KK/PK mit der Kostenerstattung rechnen.

Was ich nicht weiß, ist, ob die gezahlten Maßnahmen sich nur auf ein Projekt beziehen oder insgesamt eine Einmalleistung sind.
Und ich denke, auch da wird unterschieden zwischen Hilfsmitteln - ev. Duschsitz, Haltegriffe in der Toilette, Reling in der gesamten Wohnung - und reinen Umbaumaßnahmen. Dann könntest du aus dem KV diese Positionen, die Annika braucht, lösen...und der Rest der Bezuschussung bleibt euch erhalten.

Die anderen werden mehr wissen...

Liebe Grüße,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
Benutzeravatar
*Martina*
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 2287
Registriert: 30/3/2007, 13:01

Re: Wohnfeld verbessernde Umbauten

Beitragvon Mone80 » 22/11/2010, 21:38

Hallo Reiner, es ist ganz wichtig das du alles vorher bei der Kasse einreichst -sonst wird nichts übernommen.

Es gibt übrigens noch andere Stellen wo man Gelder beantragen kann.

Aber da müsste ich noch mal forschen wo.

LG Mone
Ergotherapeutin-Castillo Morales Therapeutin, Betreuung ein Schule für Praktisch Bildbare
Die "Besonderen Kinder" liegen mir besonders am Herzen!
Freie Mitarbeiterin in einer Ergotherapiepraxis in Frankfurt am Main
Benutzeravatar
Mone80
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 1824
Registriert: 29/11/2009, 12:08
Plz/Ort: 64319 Pfungstadt

Re: Wohnfeld verbessernde Umbauten

Beitragvon Sisa » 22/11/2010, 23:25

Hallo Reiner!
will dir mal versuchen eine gebündelte Antwort zu geben:
Bei einer Umbaumaßnahme wird eine Situation verbessert (deshalb auch wohnfeldverbessernde Maßnahme).
SGB 11 § 40
(4) Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.


Beispiel:
2004: Kind 5 Jahre, Duchenne Muskeldythrophy, bisher noch keine Versorgung mit Rollstuhl, hat nun Schwierigkeiten mit dem Laufen und benutzt häufiger einen Rollstuhl. Das Haus (Bj 1996) hat folgende Aufteilung: EG: WZ, Küche, Gä-WC, Büro Zugang zur Garage mit Hauswirtschaftsraum im Durchgang||
DG: SchlZi, Ankleidezimmer, Ki Zi, Bad 8 m²
Jetzt muss in Folge des Rollstuhls (die Eltern tragen den Jungen die Treppe rauf, wenn er es nicht selbst schafft - tagesformabhängig) folgendes im Haus geändert werden:
-> Zimmertür und Badezimmertür verbreitert. Durch die Verbreiterung der Badezimmertür muss auch eine Wand des Badezimmer neu gefliest werden.
=> die Familie holt beim Schreiner einen Kostenvoranschlag für die Zimmertüren inkl. Montage, beim Fliesenleger den Kostenvoranschlag für neue Wandfliesen und beim Elektriker den KV für das Verlegen der vorhandenen Lichtschalter und Steckdosen. Gesamtsumme ca. 2.412 € (also unterhalb des Maximums) und reicht alles bei der Krankenkasse ein - die Krankenkasse übernimmt dafür die Kosten des in Höhe von 2.412 €abzgl. des Eigenanteils von 10 % = 241,20 € =^ 2.170,80 €, gemäß Passus "wohnfeldverbessernde Maßnahmen".
Die Familie beauftragt die Handwerker, geht in Vorleistung und erhält nach Einreichung von Rechnungen und Zahlungsbelegen die genehmigte Summe überwiesen.
Wie sich das mit mit dem angemessenen Eigenanteils verhält, hab ich hier beispielhaft aufgeführt - da habe ich schon unterschiedliche Verfahrensweisen gehört...

2007: Kind, nun 8,5 Jahre alt, hat weitere Einschränkungen in seiner Motorik erfahren müssen - der Duschhocker in der nicht barrierefreien Dusche des Elternbades kann nicht mehr genutzt werden. Der Transfer vom Erdgeschoss zum Obergeschoss erfolgt mittels scalamobil
Die Eltern planen nun einen Umbau des Badezimmers und eine Vergrößerung desselben durch Miteinbeziehung des Ankleidezimmers. Sie holen sich einen Kostenvoranschlag der jeweiligen Handwerker und müssen feststellen, dass sie die mehr als 10.000 € nicht stemmen können. Für Haltegriffe zum Beispiel, so erfährt die Familie beim Sanitätshaus gibt es eine Hilfsmittel-Nummer. Die Familie holt sich daraufhin eine Verordnung für Toilettensitz-Erhöhung, Haltegriffe, kippbaren Spiegel und belasten damit das ohnehin strapazierte Familienbudget nicht noch zusätzlich. Da die weiteren Materialkosten sich immer noch auf 5.500 € belaufen reichen sie die Kostenvoranschläge der Materialien sowie wegen der Gewährleistung den Handwerkerlohn des Fliesenlegers in Höhe von 1.500 € ein und erhalten wieder den Pauschbetrag der Kasse in Höhe 2.557,00 € zugesagt. Sie bestellen das Material und reichen nach Rechnungserhalt und dessen Bezahlung die Belege in Höhe von ~ 7.000 € ein (gehen also wieder in Vorleistung).
Da sie weit über dem angemessenen Eigenbehalt sind, erhalten sie die kompletten 2.557,00 € ausgezahlt.
Zusätzlich können die Eltern nun noch am Jahresende den Handwerker-Arbeitslohn des Fliesenlegers bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.

2012 Kind, nun 13,5 Jahre alt, benötigt nun einen E-Rollstuhl. Außerdem ist abzusehen, dass durch die Größe des Kindes ein Lifter zum Umsetzen nötig wird. Die Raumsituation im Dachgeschoß lässt solche Hilfmittel nicht zu (Fahrstuhl benötigt zusätzliches Treppenaufgang; Einsatz von Liftern durch Dachneigung und Raumgrößen nicht machbar.)
Das Kind ist nun auch alt genug, um im Erdgeschoss zu übernachten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass für nächtliche Notfälle bzw. Pflege durch Profis dennoch eine Privatsphäre gewahrt bleibt - für die GANZE Familie.
Das Büro ins Obergeschoss zu verlegen, ist für die Familie nicht das Problem, jedoch ist das ehemalige Büro noch dazu mit dem Durchgang in den Hauswirtschaftsraum und gerade auch das Gästebad nicht groß genug.
Nach 20 Jahren ist die größte Belastung vom Hauskredit abgetragen. Die Mutter hat einen flexiblen Mini-Job annehmen können und bessert so die Familienkasse auch noch etwas auf.
Die Familie bestellt einen Architekten und bespricht mit ihm die Situation und sucht nach Lösungen. Der Vorschlag des Architekten gefällt: Hauswirtschaftsraum und Garage werden abgetragen und statt dessen ein 1 Zimmer-Appartment geplant.
Hier nimmt die Familie nun mehrere Zuschüsse in Anspruch: das Landesprogramm für barrierefreies Umbauen; bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau kurz KfW; der Arbeitgeber des Ehemannes bietet auch noch einen zinsgünstigen Kredit an und die Eingliederungshilfe wird angefragt.
Die Familie stellt fest, dass sie sich all die Adressen selbst erfragen muss! und erst mit all dem Hintergrundwissen gehen sie zur Bank und lassen den Finanzierungsplan erstellen.
Hier sind die 2.557,00 € wohnfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse nur ein Bruchteil der Kosten...

@ Reiner: Bitte nicht über diese ausschweifende Erklärung wundern, ich dachte, so ist es am verständlichsten, dass man auch mehrmals die wohnfeldverbessernden Maßnahmen beantragen kann - wenn eine entsprechende Begründung vorliegt.

Die anderen Stellen, die Mone angesprochen hat, sind nicht nur Bundesland-abhängig sondern auch noch vom Landkreis oder gar der Stadtverwaltung. Da kann man wirklich nur mit ganz hartnäckigen Nachfragen die individuellen Möglichkeiten erfahren. auch die KfW ist nicht unbedingt eine Option, die die Hausbank gleich aus der Schublade zieht...


Alle obigen Beispiele sind frei erfunden und haben keine beabsichtigte Ähnlichkeit mit realen Personen. Die angegebenen Finanzierungsmöglichkeiten stammen aus dem Wissen eines Laien und haben keinerlei Anspruch auf Gewährleistung - es gilt der Spruch: bei Unklarheiten fragen Sie Ihren Anwalt


viele Grüße
Silke
Sisa
Stebke User
Stebke User
 
Beiträge: 387
Registriert: 28/6/2008, 11:42

Re: Wohnfeld verbessernde Umbauten

Beitragvon *Martina* » 23/11/2010, 09:50

Hallo Silke,

dein Beispiel kann ich nachvollziehen. Die Frage ist nur, welches Einkommen man dazu haben müsste...

Dein Beispiel bezieht sich nun auf eine dynamisch verlaufende Krankheit. d.h. dem Kind hat wegen anderer Hilfsmittel andere Bedürfnisse bezüglich des Wohnumfeldes.
Was ist nun aber bei einem Menschen, der eine statische Behinderung hat? Orientiert sich die KK dann am Patienten oder an der Pflegeperson? Kann man dann damit argumentieren, dass die Pflegepersonen nicht mehr in der Lage sind, wie gehabt zu pflegen, weil das Kind größer und schwerer wird?
Erst kann ich das Kind die Treppe hochtragen und in die Wanne heben. Dann kann ich das Kind nicht mehr die Treppe hochtragen, heben geht gerade noch. Aber nicht lange.
Ich brauche also einen Aufzug und in kurzen Abständen weitere Änderungen. Kann ich dann diese Maßnahme splitten? Mal überspitzt: Der Aufzug wurde am 31.12. genehmigt. Im März geht mit Heben nichts mehr. Zahlt die Kasse dann beide Male? Oder sagt sie: Nicht vorausschauend gedacht - es gibt nichts?

Und wie sieht es mit der Eingliederungshilfe aus? Das wird wohl vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Kennst du da die Einkommensgrenzen?

Fragende Grüße,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
Benutzeravatar
*Martina*
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 2287
Registriert: 30/3/2007, 13:01

Re: Wohnfeld verbessernde Umbauten

Beitragvon Sisa » 23/11/2010, 17:07

Hallo Martina!


Zu deinen Fragen - wo ich keine genaue Antwort kenne - aber eine starke Vermutung habe ich: auch bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wird der zu Pflegende betrachtet, unabhängig davon, ob die Pflegeperson nun selbst eine Einschränkung hat oder nicht.
Wenn ich wegen meinem Arm bei der Haarwäsche von Sarah länger brauche, so ist das mein Problem...
Jedoch: nicht nur die Pflegeperson wird älter und weniger belastbarer auch der zu Pflegende, so dass man zum Beispiel wegen Kontrakturen-Prophylaxe einen Pflegerollstuhl beantragt - dieser ist dann nicht mehr mit dem Scalamobil die Treppe hinauf zu befördern...
du siehst, es kommt hier auf den Einzelfall an. Die Begründung für eine wfbM muss aber meines Erachtens aus der Notwendigkeit des zu Pflegenden begründet sein...

Zu den Einkommensgrenzen bei der Eingliederungshilfe: da kenne ich mich nicht aus, ich habe auch noch keine zahlen genannt bekommen. Wenn es keine bundeseinheitliche Regelung geben sollte (was ich vermute, weil ähnliche Situationen nicht unbedingt zum ähnlichen Ergebnis geführt hatten), wird wohl jedes Bundesland oder gar jeder Landkreis selbst würfeln dürfen...

Lieben Gruß
Silke
Sisa
Stebke User
Stebke User
 
Beiträge: 387
Registriert: 28/6/2008, 11:42

Re: Wohnfeld verbessernde Umbauten

Beitragvon KatrinHH » 23/11/2010, 19:17

Hallo!

In Hamburg-Barmbek gibt es das "Beratungszentrum für technische Hilfen und Wohnraumanpassung". Dort wird wegen Finanzierung, Hersteller / Vertreiber, richtiges Hilfsmittel für die individuelle Situation, Ausstattung und Bedienung der Hilfsmittel, im Bedarfsfall auch per Hausbesuch, beraten, aber nicht verkauft. Die Palette umfasst alles, was man so brauchen könnte: Vom Küchen- und Badumbau bis Türverbreiterung, von Alltagshilfen beim Essen und Anziehen oder Kommunikation bis hin zu Rollstühlen und Transferhilfsmitteln. Man kann sich in deren Räumen in der Richardstrasse 45 auch eine kosten- und beratungsfreie Dauerausstellung anschauen, Hilfsmittel testen.
Mailkontakt: beratung@barrierefrei-leben.de

Vielleicht gibt es solche Beratungsstellen ja auch anderswo im Bundesgebiet.

Gruß, Katrin
Katrin (10/74), Tetraspastik / Diplegie und Epilepsie ohne Hilfsmittel; Jacqueline (9/02), HSP, eine seltene genetische fortschreitende Erkrankung, seit Sommer 2010 mit Rolli. Sie hat es vom Vater geerbt, lebt auch bei ihm.
KatrinHH
Stebke User
Stebke User
 
Beiträge: 186
Registriert: 28/3/2010, 14:45
Plz/Ort: Hamburg

Re: Wohnfeld verbessernde Umbauten

Beitragvon Reiner » 26/11/2010, 18:36

Hallo Silke,

danke für deine sehr ausführlichen Informationen.

Dann hätten wir natürlich schon viel früher anfangen müssen unsere Wohnung behindertengerecht umzubauen, so nach und nach.

Irgendwie hatte ich die Meinung, dass wir jedes Jahr für eine Umbaumassnahme diese 2.5000 Euro beantragen können.

Gab es da nicht mal Eltern, die jedes Jahr einen anderen Raum mit Pakett ausgestattet haben, und dies sogar genehmigt bekommen haben.

Lieben Gruß

Reiner

Reiner und Karin mit Annika 05/00 ICP, Epilepsie, nur 10 Worte sprechend, Rollikind und dem grossen Bruder Felix 02/96

www.stebke.de -- Das freundliche Forum für Eltern mit behinderten Kindern
Benutzeravatar
Reiner
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 1962
Registriert: 30/3/2007, 11:34
Plz/Ort: nördl. Landkreis OS


Zurück zu Körperbehinderung [KB]

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

cron